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Bauaufsicht

Beschreibung

Wenn Sie in Löhne bauen, wohnen oder ein Gewerbe betreiben möchten, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Wir erteilen Baugenehmigungen für Bauvorhaben in Löhne.

Gern stehen wir Ihnen im Vorfeld Ihrer Planung Rede und Antwort.

Was sind die Hauptaufgaben der Bauaufsicht?

  • Baugenehmigungen erteilen
  • Bauarbeiten überwachen
  • Genehmigte Bauten abnehmen (Rohbauabnahme und Schlussabnahme)
  • Bauvoranfragen beantworten
  • Grundstücksteilungen bei bebauten Grundstücken genehmigen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen zur Bildung von Wohnungseigentum ausstellen
  • Ungenehmigte Bauarbeiten ahnden
  • Wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten vornehmen
  • Baulastenverzeichniss führen

Vor dem Bauen...

Die Bezirkseinteilung entnehmen Sie dem Dokument "Bauordnungsbezirke Stadt Löhne" (Rubrik "Downloads").

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

63 Bauaufsicht

Das Bearbeiten Ihrer Anträge ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren werden auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) bzw. aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Löhne berechnet und festgesetzt. 

Die Beratungsleistungen sind für Sie kostenfrei.