Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Löhne ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt in den §§ 10 bis 10 e des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://serviceportal.loehne.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Löhne.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie dafür das vorgesehene Feedback‐Formular benutzen: Barriere melden (Serviceportal Löhne)
Diese Erklärung kommt den Vorgaben des § 4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) nach.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite https://serviceportal.loehne.de und ihre Unterseiten sind mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
Die erreichte Bewertung nach WCAG ist: nicht konform.
Nicht vollständig übereinstimmende Teile des Inhalts sind im Folgenden angeführt.
Erklärung zur Barrierefreiheit Eye-Able
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
- eine adaptive Schriftvergrößerung,
- eine freie Anpassung der Farbkontraste,
- eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
- ein Blaufilter,
- ein Nachtmodus,
- eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
- eine Kompensation von Farbschwächen sowie
- weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).
Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Vorlesefunktion von Eye-Able
Diese Funktion liest Ihnen den Text einer Webseite vor. Der Dienst stellt eine Hilfestellung für Nutzer*innen dar, die Probleme beim Lesen von Online-Texten haben. Die Sprachausgabe ermöglicht es Ihnen, auf Informationen einfacher zuzugreifen. Der Zugang zu Webseiten wird dadurch vereinfacht und das Nutzererlebnis verbessert. Für Sie ist es dabei nicht notwendig, irgendwelche Dritt-Software oder ähnliches herunterzuladen.
Nachdem Sie die Funktion „Webseite vorlesen“ aus dem Eye-Able-Menü (5. Menüpunkt) oder über die Tasten-Kombination „Alt + S“ gestartet haben, wird das überlagernde Fenster „Screenreader-Einstellungen“ angezeigt:
So lange Sie diese Vorlesefunktion aktiviert lassen, und den Mauszeiger dann auf Texte bewegen und dort für einen Moment verharren lassen, werden die entsprechenden Textpassagen vorgelesen. Die Vorlesefunktion erkennt und unterscheidet hierbei verschiedene Web-Elemente, z. B. zusammenhängende Textabschnitte, Auflistungen, Hyperlinks, Labels, Schaltflächen und Kacheln. So werden gezielt die von Ihnen gewünschten Inhalte vorgelesen.
Bei Touchscreen-Geräten (z. B. Smartphones und Tablets) lösen sie dieses selektive Vorlesen aus, indem Sie bei aktivierter Vorlesefunktion das entsprechenden Web-Element bzw. den entsprechenden Textabschnitt länger gedrückt halten. Ein kurzes Antippen würde stattdessen das Web-Element auslösen.
Alternativ zu diesem selektiven Vorlesen können Sie sich natürlich auch die komplette Webseite vorlesen lassen, indem Sie auf dem überlagernden Fenster „Screenreader-Einstellungen“ die „Start“-Schaltfläche (Dreieck-Symbol) auslösen. Mit den Schaltflächen „Vorwärts“ (zwei nach rechts ausgerichtete Dreieck-Symbole) und „Zurück“ (zwei nach links ausgerichtete Dreieck-Symbole) können Sie zum nächsten bzw. vorherigen Web-Element springen und dieses vorlesen lassen.
Über das x-Symbol rechts oben im Fenster „Screenreader-Einstellungen“ oder mit der Tasten-Kombination „Alt + S“ können Sie die Vorlesefunktion wieder abschalten. Auch beim Wechsel der Webseite wird die Vorlesefunktion automatisch abgeschaltet, z. B. wenn Sie einen weiterführenden Hyperlink auswählen, der zu einer anderen Seite führt.
Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Das Formularfeld „Suche / Ihr Suchbegriff“ hat noch keinen zugänglichen Namen. Dieses Suchfeld wird auf der Startseite, auf der „Suche“-Seite und auf den Themenseiten, die über die Kacheln der Startseite aufgerufen werden, angezeigt.
- Auf der Seite „Dienste A-Z“ befindet sich im oberen Bereich eine Zeile mit Großbuchstaben von A bis Z, deren Hyperlinks zu dem jeweiligen Bereich der Gesamtliste scrollen. Bei den beiden schmalen Großbuchstaben „I“ und „J“ ist aufgrund der proportionalen Schriftart der Klick/Touch-Bereich des verknüpften Hyperlinks sehr klein.
- Wenn der Inhalt einer Seite nicht komplett auf dem Bildschirm angezeigt werden kann, wird bei dem Herunterscrollen eine Schaltfläche „Nach Oben“ eingeblendet. In den Sekundenbruchteilen des Ein- oder Ausblendens dieser Schaltfläche ist der Textkontrast dieser Schaltfläche nicht ausreichend; voll eingeblendet ist der Kontrast jedoch WACG2-AA-konform.
- Die „Nach Oben“-Schaltfläche kann bei kleinen Displays bzw. einer hohen Zoom-Stufe andere Inhalte der Seite temporär überdecken. Durch leichtes Scrollen innerhalb der Seite sind die zuvor überdeckten Texte wieder sichtbar.
- Auf der Seite „Dienste A-Z“ werden bei vielen der auswählbaren Dienstleistungszeilen zusätzlich zum Dienstleistungsnamen auch Label mit Zusatzinformationen angezeigt. Theoretisch wäre es möglich, dass ein Label den Dienstleistungsnamen teilweise überdeckt. Auch auf kleinen Displays konnte jedoch kein entsprechender Problemfall festgestellt werden; der automatische Zeilenumbruch verhindert das Problem augenscheinlich zuverlässig.
- PDF-Dokumente sind teilweise noch nicht oder nicht komplett zugänglich. Zu Flyern und Broschüren liegen meist zugängliche Informationen auf den entsprechenden Webseiten vor. Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von https://serviceportal.loehne.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.02.2026 erstellt.
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: BITV-Selbsttest der Stadt Löhne gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission im Zeitraum vom
01.01.2026 bis 23.02.2026, hier wurden auch die Ergebnisse der regelmäßigen „Eye-Able-Reporte“ berücksichtigt.
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft aktualisiert am: 23.02.2026
Feedback und Kontaktangaben
Haben sie Fragen zur Barrierefreiheit oder sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://serviceportal.loehne.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden
Bitte nutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt-Formular: Barriere melden (Serviceportal Löhne)
Stadt Löhne
Oeynhausener Straße 41
32584 Löhne
Internetredaktion Serviceportal Löhne
Telefon: 05732 100-248
E-Mail-Adresse: digital@loehne.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von https://serviceportal.loehne.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wenden.
Weitere Informationen dazu erhalten sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik