FAQ
Das Serviceportal der Stadt Löhne stellt Dienstleistungen der Stadtverwaltung online zur Verfügung und bietet auch zahlreiche Informationen zu Dienstleistungen, die noch nicht online erledigt werden können.
Weitere Informationen zur Stadt Löhne und ihren Ortsteilen finden Sie auf der Website www.loehne.de.
Informationen zu den Stadtwerken Löhne finden Sie auf der Webseite www.stadtwerke-loehne.de.
Informationen zur Wohnstadt Löhne finden Sie auf der Webseite https://wohnstadt-loehne.de.
Eine Übersicht über die verfügbaren Dienstleistungen finden Sie unter dem Reiter „Dienstleistungen A-Z“. Außerdem können Sie über die Suchfunktion oder die Kachelsteuerung auf der Portal-Startseite die verschiedenen Dienstleistungen finden.
Das Serviceportal bietet derzeit noch kein umfassendes Dienstleistungsangebot an. An dem Ausbau wird sukzessiv gearbeitet.
Um das Serviceportal im vollen Umfang nutzen zu können, ist eine Registrierung bzw. Anmeldung bei der BundID notwendig. Unter dem Reiter „Anmelden“ finden Sie in dem Kasten "BundID" die Schaltfläche "Zur Anmeldung". Nach dem Anklicken dieser Schaltfläche werde Sie zur BundID-Seite weitergeleitet und können dort über die Schaltfläche "Konto erstellen" einen BundID-Konto anlegen.
Die BundID können Sie in vielen Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland sowie den verschiedenen Themenportalen des Bundes und der Länder nutzen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der BundID.
Falls Sie bereits bei der BundID registriert sind, können Sie sich mit ihrem Benutzernamen und Passwort oder Online-Ausweisfunktion anmelden.
Bei Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion können Sie Dienstleistungen, für die Ihre Unterschrift erforderlich ist, nutzen. Hierzu sind eine Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis, der die eID-Funktion freigeschaltet hat, sowie die "AusweisApp2" notwendig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Reiter „Postkorb“ dient zur Information und zum Austausch zwischen Ihnen und der Stadtverwaltung.
Über die Postkorbfunktion können Sie Nachrichten versenden und empfangen sowie Unterlagen nachreichen und den Status Ihres Vorganges abfragen.
Bei den Dienstleistungen, die eine Anmeldung erfordern, werden Sie aus dem Serviceportal der Stadt Löhne zur BundID weitergeleitet. Hier können Sie sich mit Benutzerkennung und Passwort registrieren oder den neuen Personalausweis (nPA) im Scheckkartenformat mit einem geeigneten Lesegerät (z.B. viele Smartphone-Modelle) nutzen. Sie gelangen nach der Anmeldung automatisch zurück zu Ihrer Dienstleistung und können den Antragsprozess fortführen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie ihr Servicekonto nicht mehr benötigten, müssen Sie sich zuerst über serviceportal.loehne.de in Ihrem Servicekonto anmelden und dort um die Löschung bitten. Dies dauert bis zu drei Tage und wird in wenigen Monaten auch direkt online möglich sein. Bitte löschen Sie, wenn gewünscht, erst hiernach Ihr Konto bei der BundID.
Ein Servicekonto kennen Sie sicherlich aus verschiedenen Online-Einkaufsportalen. Durch die Nutzung der BundID müssen Sie Ihre persönlichen Daten nur einmal hinterlegen und können diese für jede Transaktion mit dem Portal nutzen, ohne dass Sie die Daten erneut eingeben müssen. So funktioniert auch das Serviceportal der Stadt Löhne. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Verwaltung kommt jedoch eine Vielzahl verschiedener Fachanwendungen zum Einsatz, die an das Serviceportal anzubinden sind. Daher wird der Funktionsumfang des Portals nach und nach auf verschiedene Formulare und Anwendungsfälle ausgeweitet. Zu Beginn können Sie es zum Beispiel für die Beantragung von Personenstandsurkunden, für Hundesteuer-Meldungen und für Änderungen Ihrer Abfallgefäße nutzen.
Hierbei kommt die BundID zum Einsatz. Dieses im Auftrag des Bundes betriebene Servicekonto stellt ein Anmeldeverfahren bereit, das künftig durch viele Onlineportale der Kommunen, Länder und des Bundes genutzt werden kann. Für Sie bedeutet dies, dass Sie sich nicht verschiedene Zugangsdaten merken müssen, wenn Sie mehrere Portale Ihrer Kommune und weiterer Behörden nutzen möchten.
Nähere Informationen zu der BundID finden Sie hier: https://id.bund.de
Sämtliche Nachrichten zwischen Ihnen und der Stadt Löhne werden immer verschlüsselt versandt. Dieser Sicherheitsanspruch wird durch eine normale E-Mail nicht erreicht. Die Korrespondenz finden Sie zentral unter "Mein Postkorb".
Bei Benutzung von Online-Formularen oder Formular-Assistenten sind dort viele Felder bereits mit Ihren persönlichen Daten vorausgefüllt.
Die BundID ist das zentrale bundesweite Zugangskonto für alle Ihre Online-Anträge. Durch die BundID können Sie Ihre Daten sicher hinterlegen, sodass Sie die Daten nicht jedes Mal neu eingeben müssen. Zudem erhalten Sie alle Nachrichten und Bescheide bezüglich Ihrer Online-Anträge direkt in Ihr elektronisches Postfach der Bund-ID.
Das besondere an der BundID ist, dass sie nicht nur in diesem Portal, sondern auch an vielen anderen Stellen in ganz Deutschland nutzbar ist.
Uns ist es wichtig, dass wir sicher mit Ihnen kommunizieren können. Im Serviceportal der Stadt Löhne werden Nachrichten ausschließlich verschlüsselt verschickt, diesen Sicherheitsanspruch kann eine normale E-Mail nicht erfüllen.
Ihre BundID ermöglicht es Ihnen Anträge bundesweit komfortabel und schon vorausgefüllt am Bildschirm zu bearbeiten und Ihre Daten automatisch einzufügen. Zudem können Sie auch den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages jederzeit einsehen.
Aufgrund der Verschlankung der IT-Infrastruktur in NRW und zur Stärkung der einfachen Zugänglichkeit von Verwaltungsleistungen wird das Servicekonto.NRW durch das Nutzerkonto des Bundes, die BundID, zum 01.07.2024 abgelöst.
Sämtliche Serviceportale, die bisher das Servicekonto.NRW genutzt haben, stellen bis dahin auf die BundID um;
bei dem Serviceportal Löhne erfolgte diese Umstellung am 15.05.2024.
Existierende Servicekonto.NRW-Konten stehen nach diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung, vorhandene Konten werden vollständig gelöscht. Sie können sich bereits jetzt bei der BundID registrieren: https://id.bund.de
Wichtig: Waren Sie bereits über das Servicekonto.NRW am Löhner Serviceportal angemeldet, nutzen Sie bitte bei der Anmeldung über die BundID dieselbe E-Mail-Adresse. Nur so werden Ihre Informationen automatisch übernommen und stehen Ihnen weiter zur Verfügung.
Nein, Sie können das Serviceportal auch ohne Anmeldung zur Information über die städtischen Dienstleistungen nutzen.
Einige Dienstleistungen sind zudem auch ohne Authentifizierung über die BundID zugänglich.
Nein, eine Registrierung ist auch ohne eID-Funktion des Ausweisdokuments (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) möglich.
Bitte beachten Sie aber, dass bestimmte Dienste nur mit einer eID-Funktion des Ausweisdokuments sowie einem entsprechenden Kartenlesegerät / der AusweisApp2 genutzt werden können. Nähere Informationen zur Nutzung finden Sie hier.
Neben einem Personalausweis im Scheckkartenformat benötigen Sie die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion und die dazugehörende persönliche Geheimnummer (PIN). Die Freischaltung kann erforderlichenfalls im Bürgerbüro der Stadt Löhne erfolgen.
Nähere Informationen finden sie auf der Internetseite des Personalausweisportals. Weitergehende Informationen zu der Ausweis-App2 und Downloadmöglichkeiten finden Sie hier. Ferner benötigen Sie ein Lesegerät um den Personalausweis online nutzen zu können. Da diese Geräte nicht weit verbreitet sind, wurde eine elektronische Variante auf Basis moderner Smartphones eingeführt. Diese dienen als Lesegerät und ermöglichen Ihnen den Zugang zu Verwaltungsleistungen, die den Personalweis mit Online-Ausweisfunktion voraussetzen.
Da die Smartphone-Hersteller unterschiedliche Techniken und Softwarestände einsetzen, funktioniert dies leider nicht mit allen Geräten. Eine Übersicht der kompatiblen Smartphones, Tablets und Betriebssystem-Versionen finden Sie auf dieser Internetseite.
Die Stadt Löhne bietet im Serviceportal elektronisches Bezahlen bei einigen Online-Services an. Dieses Angebot wird weiter ausgebaut.
Die technische Abwicklung erfolgt über den Anbieter "GiroSolution" (GiroSolution GmbH, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen) mit dem Produkt GiroCheckout. Es ermöglicht die Verarbeitung von Einnahmen für Gebühren, Verkäufe usw. öffentlicher Einrichtungen insbesondere mithilfe online-tauglicher Zahlverfahren. Weder erhält die Stadt Löhne einschließlich der eingesetzten Software GiroCheckout von den eingegebenen Zahlungsinformationen (zum Beispiel Kreditkartennummer und Card Validation Code (CVC)) Kenntnis, noch werden sie dort gespeichert.
Es gibt folgende Zahlungsmethoden:
• Kreditkarte (Mastercard oder VISA)
• Giropay (Online-Bezahlverfahren deutscher Banken und Sparkassen)
• PayPal
SEPA-Mandat
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren mit dem SEPA-Lastschriftmandat teilzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass nicht bei allen einzelnen Online-Services alle genannten Zahlungsmethoden angeboten werden können. Des Weiteren können die angebotenen Zahlungsmethoden vom zu zahlenden Betrag abhängig sein.
Eine Übersicht der bereits eingepflegten Dienstleistungen können Sie hier sehen. Sobald weitere Dienstleistungsseiten ergänzt werden, erfolgt automatisch eine Anpassung dieser Übersichtsseite.
Zudem werden die zuletzt hinzugefügten Dienstleistungsseiten auf des Startseite des Serviceportals angezeigt, um auf die Neuzugänge hinzuweisen.
Zur Anmeldung in dem Serviceportal wird die BundID genutzt. Wenn Sie für Ihr BundID-Konto ihr Kennwort ändern möchten, nutzen Sie hierfür bitte die entsprechende Funktion auf https://id.bund.de.
Bei diakritischen Zeichen handelt es um Buchstaben, an denen kleine Zusätze wie Haken, Striche, Bögen oder Kreise angebracht sind. Sie markieren eine bestimmte Aussprache des jeweiligen Buchstabens. Im deutschen Alphabet sind diakritische Zeichen bei den Umlauten zu finden (ä, ö, ü). Die Funktionen des Serviceportals müssen auf verschiedene Datenbanken zugreifen, in denen die Dateneingabe zu früheren Zeiten ohne die Verwendung von diakritischen Zeichen erfolgte. Um Ihnen den Onlineservice in möglichst vielen Fällen zu ermöglichen, muss daher derzeit auf die Verwendung dieser Zeichen verzichtet werden.
Mit den im Serviceportal bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten wird eine rechtswirksame Einlegung eines Widerspruchs nicht bewirkt.
Sofern Sie mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden sind, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, Rechtsmittel einzulegen. Welche das im Einzelfall sind, können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung des Ihnen zugestellten Bescheides entnehmen.
Ihre Daten werden nach den hohen Anforderungen des deutschen Datenschutzrechtes erhoben und verarbeitet. Konkretere Informationen zum Datenschutz und unseren IT-Dienstleistern finden Sie in unserem Impressum und in unserer Datenschutzerklärung.
Bei weiteren Fragen zum Löhner Serviceportal kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail-Adresse digital@loehne.de