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Baulastenverzeichnis Auskunft

Online-Service

Beschreibung

Die Bauaufsichtsbehörde ist verpflichtet, ein Baulastenverzeichnis zu führen, in dem von den Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen übernommene Baulasten eingetragen sind. Dabei handelt es sich um grundstücksbezogene, gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommene Verpflichtungen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

Durch Baulast können beispielsweise folgende Bebauungshindernisse übernommen werden:

  • bei fehlender Erschließung Wege- und Durchleitungsrechte
  • auf dem Nachbargrundstück fehlende Abstandsflächen auf das eigene Grundstück
  • Stellplatzverpflichtungen für andere Grundstücke

In der Regel schränkt eine Baulast die Baumöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück ein. Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, ist Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu gewähren. Die Einsichtnahme ist beim Kauf eines Grundstücks durchaus empfehlenswert, um bereits frühzeitig einen Überblick über eventuell bestehende Bebauungshindernisse zu bekommen.

Für Eintragungen in das Baulastenverzeichnis nutzen Sie bitte die Dienstleistungsseite Baulastenverzeichnis Eintragung - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)

  • Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

Das berechtigte Interesse an einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis muss von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller nachgewiesen werden.

63 Bauaufsicht

Die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist für Sie kostenfrei.

Für schriftliche Auskünfte, die nur auf schriftliche Anforderung erteilt werden, ist gemäß der Tarifstellen 3.1.5.6.3 und 3.1.5.6.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebühren-ordnung NRW (AVwGebO NRW) ein Gebührenrahmen von 50,00 bis 150,00 Euro je Grundstück vorgegeben.

30,00 Euro je Grundstück für die schriftliche Auskunft, dass kein Baulastenblatt besteht.