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Teilungsgenehmigung für Grundstücke
Beschreibung
Für die Teilung eines bebauten Grundstückes ist eine Genehmigung erforderlich. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass die neuen Grenzen mit den Vorgaben des Bauordnungsrechts übereinstimmen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft insbesondere,
- ob auch nach der Teilung die erforderlichen Abstandflächen eingehalten werden,
- die Erschließung der bebauten Teilflächen gesichert ist und
- Sicherheitsanforderungen an Grenzwände erfüllt sind.
Hinweis
Den Antrag auf Teilungsgenehmigung kann von der Bauherrin, dem Bauherrn oder von einer bevollmächtigten öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin beziehungsweise öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gestellt werden.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Antrag und Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung der neuen Grenzen in roter Markierung in 4-facher Ausfertigung. Der Lageplan muss von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Amt für Kataster und Vermessung des Kreises Herford angefertigt und mit den neuen Grenzverläufen versehen werden.
Üblicherweise reichen diese Stellen auch den Teilungsantrag für Sie ein.
63 Bauaufsicht
Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der betroffenen bebauten Grundstücke und dem Aufwand der Prüfung (Abstand, Erschließung, Brand- und Schallschutz, usw.).
Sie beträgt gemäß der Tarifstelle 3.1.5.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebühren-ordnung NRW (AVwGebO NRW) zwischen 50,00 und 500,00 Euro.
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Zuständige Einrichtungen
- 63 Bauaufsicht
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- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
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- Fax:
05732 100-9335 - E-Mail:
bauaufsicht@loehne.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Felix Rosentreter
Sachbearbeitung Mängelwesen, Vorbescheide, Ordnungswidrigkeiten, Bauvoranfragen- Telefon:
- 05732 100-390
- E-Mail:
- f.rosentreter@loehne.de