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Bauzustandsbesichtigung: Rohbau- und Schlussabnahme

Beschreibung

Für die Rohbauabnahme beziehungsweise Schlussabnahme eines Bauvorhabens ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Herford zuständig. Ausgenommen sind Bauvorhaben in den Städten Bünde, Herford und Löhne. Diese Städte sind selbst Bauaufsichtsbehörde.

Das Fertigstellen des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung müssen der unteren Bauaufsichtsbehörde jeweils eine Woche vorher mitgeteilt werden. Zusammen mit der Baugenehmigung werden die erforderlichen Vordrucke für die Rohbauanzeige beziehungsweise Fertigstellungsanzeige zugeschickt.

Bei kleineren Bauvorhaben kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Durchführung einer Bauzustandsbesichtigung verzichten.

Die Bezirkseinteilung entnehmen Sie dem Dokument "Bauordnungsbezirke Stadt Löhne" (Rubrik "Downloads").

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

Ob zusammen mit einer Fertigstellungsanzeige noch weitere Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden müssen, wird bereits in der Baugenehmigung festgelegt.

In der Regel handelt es sich hierbei um Bescheinigungen und Nachweise zur Energieeinsparverordnung, zur Einhaltung der Grundriss- und Höhenlage der baulichen Anlage und über die fachgerechte Installation von haustechnischen Anlagen nach § 62  der Bauordnung 2018 für das Land Nordrhein-Westfalen.

63 Bauaufsicht

Die Durchführung einer Bauzustandsbesichtigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist in der Regel abhängig von der Gebühr, die für die Genehmigung des Vorhabens festgesetzt wurde. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 Euro je Termin.