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Abgeschlossenheitsbescheinigung Wohnungseigentum

Online-Service

Kurzbeschreibung

Bescheinigung über die Abgeschlossenheit von Wohnungseigentum beantragen

Beschreibung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass Ihre Wohnung beziehungsweise Ihre Wohnungen in sich abgeschlossen und baulich von anderen Wohnungen getrennt sind. In folgenden Fällen benötigen Sie diese Bescheinigung:

  • Sie möchten eine oder mehrere Wohnungen eines Gebäudes verkaufen.
  • Sie möchten eine oder mehrere Wohnungen auf eines Ihrer Kinder übertragen.
  • Sie möchten in einem Gebäude eigenständig nutzbare Gewerberäume abtrennen.
  • Sie möchten ein Dauerwohnrecht für eine Wohnung eintragen lassen.

Die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit einer Wohnung oder einer Gewerbeeinheit legen Sie Ihrer Notarin oder Ihrem Notar vor. Diese Person wird Sie über die Möglichkeiten beraten, Ihre Rechte an den Eigentumsanteilen zu regeln. Beim Grundbuchamt werden dann die Eigentumsrechte eingetragen.

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
  • Formloser Antrag mit Bezeichnung des Grundstücks
  • Aktueller Lageplan des Grundstücks mit allen Gebäuden
  • Grundrisszeichnungen für jedes Gebäude und Geschoss (Bestandszeichnung)
  • Ansichtszeichnungen für alle Gebäude (Bestandszeichnung)
  • Schnittzeichnungen für alle Gebäude (Bestandszeichnung)

Bitte reichen Sie alle Unterlagen mindestens in doppelter Ausfertigung ein.

In den Grundrissdarstellungen muss jeder Raum, Nebenraum und Flur entsprechend der Zugehörigkeit zu einer Wohnung gekennzeichnet sein. Im Lageplan müssen Stellplätze, Terrassen und Sondernutzungsflächen auch entsprechend der Zugehörigkeit zur jeweiligen Wohnung gekennzeichnet sein.

Gern können Sie auch mit den Zeichnungen zu uns kommen und sich beraten lassen. Falscheinträge und doppelte Arbeit lassen sich so vermeiden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

63 Bauaufsicht

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab. Bei Gebäuden im Bestand erfolgt nach Absprache eine Ortsbesichtigung. Gewährleisten Sie, dass alle Teile der Gebäude auf dem Grundstück betreten werden können.

Den Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung können die Grundstückseigentümerinnen, Grundstückseigentümer oder die Erbbauberechtigten einreichen. Alle anderen Antragstellerinnen beziehungsweise Antragsteller benötigen eine Vollmacht.

Gemäß der Tarifstellen 3.1.7 ff. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von

  • Erstausfertigung: 100,00 Euro
  • jede weitere Ausfertigung: 30,00 Euro
  • zusätzlich: je 50,00 Euro bei Neubauten
  • zusätzlich: je 100,00 Euro bei Bestandsgebäuden ohne Ortsbesichtigung
  • zusätzlich: je 150,00 Euro bei Bestandsgebäuden mit Änderungen nach Ortsbesichtigung
  • zusätzlich: je 20,00 Euro für Stellplätze