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Wohnungsförderung für Modernisierungen und investive Maßnahmen beantragen

Beratung

Kurzbeschreibung

Modern wohnen in bestehenden Häusern und Wohnungen (gemäß Modernisierungsrichtlinie)

Die große Mehrzahl der Wohngebäude, in denen die Menschen in Nordrhein-Westfalen (NRW) in den kommenden Jahrzehnten leben werden, ist bereits heute gebaut. Ihren veränderten Wohnbedürfnissen ist daher nicht allein durch den verstärkten Neubau von Wohnungen und Eigenheimen zu entsprechen.

Auch die vorhandenen Wohngebäude müssen modernisiert und aktuellen Anforderungen angepasst werden. Das Land NRW leistet wieder mit einer einfachen und attraktiven Modernisierungsförderung ihren Beitrag, dass das Wohnen im Bestand heute und in Zukunft komfortabel, sicher, umweltschonend und bezahlbar bleibt oder wird.

Beschreibung

Für bauliche Maßnahmen im Wohnungsbestand gibt es attraktive Förderungen des Landes NRW mit mindestens 25 Prozent Tilgungsnachlass zur Modernisierung von Wohnraum. Dieses gilt sowohl im Mietwohnungsbau als auch im Eigentumsbereich.

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (RL Mod) kann die Modernisierung einer Wohnung oder eines Eigenheims mit einem zinsgünstigen Förderdarlehen für die anfallenden Bau- und Baunebenkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro finanziert werden. Ein Eigenanteil der Bauherrin oder des Bauherrn ist nicht erforderlich.

Auch die Kosten für die gleichzeitige Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig. Bereits zu Beginn der Darlehenslaufzeit wird ein Viertel der Darlehensschuld erlassen und für die folgenden 15 Jahre fallen erstmals keine Zinsen an.

Die Förderkonditionen gelten landesweit einheitlich.

Der Kreis Herford unterstützt diese Förderung des Landes NRW zusätzlich mit einem eigenen Förderprogramm. Aus dem kreiseigenen Wohnraumförderprogramm für Neuschaffung und Modernisierung heraus kann auf Antrag ein Mietzuschuss für den Investor gewährt werden. Die Auszahlung dieses Mietzuschusses durch den Kreis Herford erfolgt dann nach Abschluss und Anzeige der Bezugsfertigkeit des Förderobjektes.

 

  • Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in NRW 2022
  • Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB)

Antragsformulare finden Sie Formular-Pool der NRW.BANK.

50 Soziales

GEFÖRDERT WERDEN MASSNAHMEN IN FOLGENDEN BEREICHEN

Verbesserung der Energieeffizienz
  • Wärmedämmung: Außenwände, Kellerdecke, Dach
  • Erneuerung von Fenstern (Dreifachverglasung) und Türen
  • Verbesserung von Heizungs- und Warmwasseranlagen
  • Einbau von Lüftungsanlagen
  • Kosten der Energiegutachten, Nachweise, Wertermittlungen (in Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen)
  • Im Mietwohnungsbau die Installation von Photovoltaikanlagen

Abbau von Barrieren

  • Badumbau mit bodengleicher Dusche
  • Ändern der Grundrisse um barrierearme/-freie Wohnflächen zu schaffen
  • Einbau verbreiterter Türen
  • Abbau von Türschwellen
  • Überwindung von Differenzstufen/Einbau Treppenlift
  • Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern/Orientierungssystemen
  • Barrierefreier Umbau/Anbau eines Balkons/Terrasse
  • Neues Erschließungssystem

Änderung und Erweiterung von Wohnraum

  • Dachgeschossausbauten/Umnutzung Gewerberäume
  • Bei Eigenheimen zusätzlich durch Anbau oder Aufstockung

Weitere Maßnahmen

  • Förderung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, Verbesserung des Wohnumfelds, Einbruchschutz, Verbesserung des Sicherheitsempfinden, Digitalisierung und sonstige Instandsetzungsmaßnahmen

Voraussetzungen, bitte beachten

  • Mietwohnungen, Eigenheime oder Eigentumswohnungen
  • Bezugsfertig seit mehr als fünf Jahren
  • Gebäude mit maximal sechs Vollgeschossen
  • Mindestens 35 qm Wohnfläche pro Wohneinheit
  • Gegebenenfalls Wertermittlung bei vorrangigen Hypotheken
  • Gegebenenfalls Baubeginn vor Bewilligung möglich (Ausführung durch Fachfirmen)
  • Antragstellung durch Eigentümerinnenund Eigentümer/Erbbauberechtigte
  • Einkommensgrenzen bei selbstgenutztem Eigentum
  • Miet- und Belegungsbindungen bei Mietwohnungen
  • Energetische Maßnahmen für Mietwohngebäude sollen mindestens zum Erreichen des Standards „Effizienzhaus 100“ nach BEG führen

Konditionen

  • 100 % Förderung der Bau- und Baunebenkosten
  • bis zu 150.000 Euro Darlehen je Wohnung/Eigenheim
  • Tilgungsnachlass (TiNa) von 25 %
  • Weitere 5 % TiNa für besseren energetischen Standard (BEG-Standard „Effizienzhaus 85“)
  • Weitere 5 % TiNa für ökologische Dämmstoffe
  • 0,0 Prozent Zinsen in den ersten 15 Jahren (anschließend 0,5 % während der 20- oder 25-jährigen Zinsbindung)
  • 2 % Tilgung (Sondertilgungen möglich)
  • 0,5 % laufender jährlicher Verwaltungskostenbeitrag
  • 0,4 % Gebühr Kreis Herford (einmalig)