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Abfallentsorgung und -gebühren
Kurzbeschreibung
Eigentümer können Abfallbehälter an- und abmelden, die Eigenkompostierung beantragen und die Grundgebühr Müll klären. Bitte teilen Sie uns unter abgaben@loehne.de Ihr Anliegen mit.
Hinweis: Mieter wenden sich bitte in diesen Fällen an ihre Vermieter.
Achtung! Ab November werden bei sämtlichen Löhner Grundstücken die Restmüll- und Biomüllbehälter ausgetauscht; genauere Informationen finden Sie hier: Pressemitteilung neues Entsorgungsunternehmen; Abfallbehältertausch
Aufgrund dieser umfangreichen Tauschaktion werden bis Jahresende keine Änderungswünsche bezüglich der Behältergrößen und -anzahl entgegengenommen. Der beliebte Formular-Assistent "Bestellung und Änderung von Abfallbehältern" wird im Januar wieder freigeschaltet und ab dann auf dieser Seite als Online-Dienstleistung erneut angeboten!
Verschwundene und defekte Behälter können weiterhin hier gemeldet werden: Abfallgefäße; verschwundene oder defekte Behälter melden
Beschreibung
Für die Abfallentsorgung fallen Gebühren für die Grundstückseigentümerin bzw. den Grundstückseigentümer an. Eine Übersicht dazu liefert die Abfallgebührensatzung der Stadt Löhne.
Beachten Sie, dass ein Mindestvolumen von 5 Liter pro Person und Woche je Abfallart vorgeschrieben ist.
Nur bei Bioabfällen kann auf Antrag und bei Nachweis einer geordneten Eigenkompostierung das Mindestvolumen unterschritten werden. Nach einer Überprüfung der Eigenkompostierung kann der Biobehälter abgemeldet werden. Informationen dazu bei der Abfallberatung.
Eine Übersicht der aktuellen Abfallgebühren finden Sie im Flyer (Rubrik "Downloads").
Weitere Informationen zu Gebühren erhalten Sie auf der Seite "Steuern und Gebühren", siehe Rubrik "weiterführende Informationen".
- Abfallentsorgungssatzung der Stadt Löhne
- Abfallgebührensatzung der Stadt Löhne
- Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
- Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
- Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG NRW)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
20 Finanzen
Abfallarten und Entsorgungssystem
Restabfall - Entsorgung über: Graue Tonne am Grundstück
Vorübergehend mehr Restmüll?
- Rote Beistellsäcke sind im Löhner Einzelhandel und im Rathaus, Bürgerservice erhältlich. Diese roten Beistellsäcke können Sie im Rahmen der Restmüllabfuhr neben die Graue Tonne stellen.
Bioabfall - Entsorgung über: Braune Tonne am Grundstück
Zuviel Grün-, Strauch- und Rasenschnitt?
- Abgabe bei den lokalen Entsorgern möglich (gegen Gebühr),
- Abgabe bei der Kompostierungsanlage in Enger (Kontakt siehe Abfallkalender)
Papier - Entsorgung über: Blaue Tonne am Grundstück
Zuviel Papier, Pappe und Karton?
- Mehrmengen an Papier können Sie bei den lokalen Entsorgern kostenfrei oder für ein geringes Entgelt abgegeben.
Verpackungsabfälle (alles außer Glas und Papier)
- Entsorgung über: Grüne Tonne am Grundstück,
- Rücknahmesysteme vom Händler direkt beim Kauf
Sperrmüll
- Entsorgung über: Sperrmüllabholung am Grundstück nach Anmeldung bei Firma Paul Schulten+Sohn unter www.schulten-sohn.de (online Sperrmüll-Anmeldung) oder unter (05731) 747820
Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Sperrguteinheiten. Eine Sperrguteinheit ist, was zwei Personen problemlos tragen können (max. 50 kg je nach Sperrigkeit). An den Sperrguteinheiten müssen Wertmarken der Stadt angebracht sein, sonst erfolgt keine Abholung.
Altkleider - Entsorgung über:
- Altkleidercontainer im Stadtgebiet – „Klamottenkiste Löhne“ in den grünen Containern
- weiße Kleidersäcke der Recyclingbörse als Beistellsäcke zur Papiertonne am Grundstück (siehe Abfallkalender)
- Kostenlose Abgabe bei der Recyclingbörse und auf Anfrage beim DRK Ortsverein Löhne
Die Standorte der Altkleidercontainer finden Sie auch in dieser Übersicht.
Elektro-Altgeräte
Kleingeräte:
- kostenlos zur mobilen Sammlung (siehe Abfallkalender),
- kostenlos zur Recyclingbörse (Industriestraße 34, Löhne)
- kostenlos zurück zum Händler (ab 400 m² Verkaufsfläche)
Großgeräte:
- kostenlose Abholung über Sperrmüllabfuhr am Grundstück nach Anmeldung bei Fa. Paul Schulten+Sohn unter www.schulten-sohn.de oder unter (05731) 747820
- kostenlos zur Recyclingbörse (Industriestraße 34, Löhne)
Gefährliche Abfälle (‚Sondermüll‘)
- Kostenlose mobile Sammlung Schadstoffmobil: Umweltmobil des Kreises Herford an festen Terminen im Jahr (siehe Abfallkalender)
- Kostenlose Annahme am Schadstoffzwischenlager Niedermanns Hof 7, 32257 Bünde
Annahmezeiten im Abfallkalender (blau hinterlegte Seite) beachten.
Abfall-ABC - welcher Abfall wohin?
Im Abfall-ABC können Sie nach dem geeigneten bzw. vorgeschriebenen Entsorgungsweg für Ihre Abfälle suchen. Siehe dazu auch den Abschnitt „Abfallarten und Entsorgungssystem“.
Abfallberatung
Bei Fragen rund um das Thema Abfall und Entsorgung können Sie die Hilfe der Abfallberatung in Anspruch nehmen. Die Abfallberatung steht Ihnen für Ihre Fragen zur Abfalltrennung, zu gewöhnlichen und ungewöhnlichen Abfällen und deren geeigneten Entsorgung, zu Terminen und bei Problemen bei der Entsorgung gerne zur Verfügung.
Auf Anfrage können Vorträge, Unterrichtsbesuche und Exkursionen organisiert werden.
Die Entgegennahme und Bearbeitung der Abfallbehälter-Bestellungen ist für Sie kostenfrei.
Die Abfallgebühren und ggf. Behältertauschgebühren werden gemäß § 5 der Abfallgebührensatzung Löhne berechnet.
Die Entgegennahme und Bearbeitung des Antrags auf Eigenkompostierung wird gemäß Tarifnummer 3 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Löhne berechnet.
- Abfallkalender
- Abfallgefäße; verschwundene oder defekte Behälter melden
- Biotonne - Befreiung vom Anschluss- & Benutzungszwang
- Gewerbe-Abfallentsorgung und -gebühren
- Grundsteuer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Sperrmüll-Abholung und -Entsorgung
- Umschreibung Abfallgebühren bei Eigentumswechsel eines Grundstücks
- Wilde Müllablagerungen melden
Onlinedienstleistung
Downloads
- Abfall-ABC
- Abfallentsorgungssatzung Löhne
- Abfallgebührensatzung Löhne
- Abfallkalender Löhne 2024
- Flyer Abfallgebühren 2024
- Kompostfibel Umweltbundesamt
- Abfallentsorgung - Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO
- Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren) - Informationsblatt nach Art. 13 und 14 DS-GVO
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Löhne
Zuständige Einrichtungen
- 20.2 Abgaben und Steuern
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Fax:
05732 100-9570 - E-Mail:
abgaben@loehne.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Lena Brokfeld
Sachbearbeitung Steuern und Abgaben- Telefon:
- 05732 100-349
-
Herr Roland Wieg
Abfallberatung- Telefon:
- 05732 100-413
- E-Mail:
- r.wieg@loehne.de
-
Frau Esma Zeybek-San
Sachbearbeitung Steuern und Abgaben- Telefon:
- 05732 100-360