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Gewerbe-Abfallentsorgung und -gebühren
Kurzbeschreibung
Gewerbebetriebe können kommunale Abfallbehälter vom Grundstück nutzen.
Bestellungen von kommunalen Abfallbehältern für Firmen können nur durch die Grundstückseigentümer oder durch Betriebe mit einer Vollmacht des Grundstückseigentümers erfolgen. Die Gebührenpflicht für kommunale Abfallbehälter obliegt dem Grundstückseigentümer.
Eine Nutzung von kommunalen Abfallbehältern auf Rechnung des Betriebs ist nicht möglich.
Beschreibung
Für die Nutzung der kommunalen Abfallbehälter wird zusätzlich zu den ggfs. anfallenden Behälternutzungsgebühren eine Grundgebühr für Gewerbe nach Abfallgebührensatzung erhoben, welche auf der Zahl der Mitarbeitenden basiert. Diese ist bei der Bestellung von Abfalltonnen für Betriebe mit anzugeben.
Die Leerung von kommunalen Abfallbehältern bei Gewerbebetrieben erfolgt regulär nach Abfallkalender und Abfuhrbezirk.
Für Abfälle zur Verwertung können abseits der kommunalen Entsorgung auch alle Gewerbeabfallentsorger beauftragt werden.
Für Abfälle zur Beseitigung ist nach Gewerbeabfallverordnung (§ 7 Abs. 2) die kommunale Restabfalltonne zu nutzen.
Weitere Informationen zu Gebühren erhalten Sie auf der Seite "Steuern und Gebühren" (siehe Rubik "weiterführende Links") sowie auf der Seite "Abfallentsorgung und -gebühren" (siehe Rubrik "Verwandte Dienstleistungen").
- Abfallentsorgungssatzung der Stadt Löhne
- Abfallgebührensatzung der Stadt Löhne
- Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
- Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
- Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG NRW)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
20 Finanzen
Abfallarten und Entsorgungssystem
Restabfall - Entsorgung über: Graue Tonne am Grundstück
Vorübergehend mehr Restmüll?
- Rote Beistellsäcke sind im Löhner Einzelhandel und im Rathaus, Bürgerservice erhältlich. Diese roten Beistellsäcke können Sie im Rahmen der Restmüllabfuhr neben die Graue Tonne stellen.
Bioabfall - Entsorgung über: Braune Tonne am Grundstück
Zuviel Grün-, Strauch- und Rasenschnitt?
- Abgabe bei den lokalen Entsorgern möglich (gegen Gebühr),
- Abgabe bei der Kompostierungsanlage in Enger (Kontakt siehe Abfallkalender)
Papier - Entsorgung über: Blaue Tonne am Grundstück
Zuviel Papier, Pappe und Karton?
- Mehrmengen an Papier können Sie bei den lokalen Entsorgern kostenfrei oder für ein geringes Entgelt abgegeben.
Verpackungsabfälle (alles außer Glas und Papier)
- Entsorgung über: Grüne Tonne am Grundstück,
- Rücknahmesysteme vom Händler direkt beim Kauf
Sperrmüll
- Entsorgung über: Sperrmüllabholung am Grundstück nach Anmeldung bei Firma Paul Schulten+Sohn unter www.schulten-sohn.de (online Sperrmüll-Anmeldung) oder unter (05731) 747820
Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Sperrguteinheiten. Eine Sperrguteinheit ist, was zwei Personen problemlos tragen können (max. 50 kg je nach Sperrigkeit). An den Sperrguteinheiten müssen Wertmarken der Stadt angebracht sein, sonst erfolgt keine Abholung.
Altkleider - Entsorgung über:
- Altkleidercontainer im Stadtgebiet – „Klamottenkiste Löhne“ in den grünen Containern
- weiße Kleidersäcke der Recyclingbörse als Beistellsäcke zur Papiertonne am Grundstück (siehe Abfallkalender)
- Kostenlose Abgabe bei der Recyclingbörse und auf Anfrage beim DRK Ortsverein Löhne
Die Standorte der Altkleidercontainer finden Sie auch in dieser Übersicht.
Elektro-Altgeräte
Kleingeräte:
- kostenlos zur mobilen Sammlung (siehe Abfallkalender),
- kostenlos zur Recyclingbörse (Industriestraße 34, Löhne)
- kostenlos zurück zum Händler (ab 400 m² Verkaufsfläche)
Großgeräte:
- kostenlose Abholung über Sperrmüllabfuhr am Grundstück nach Anmeldung bei Fa. Paul Schulten+Sohn unter www.schulten-sohn.de oder unter (05731) 747820
- kostenlos zur Recyclingbörse (Industriestraße 34, Löhne)
Gefährliche Abfälle (‚Sondermüll‘)
- Kostenlose mobile Sammlung Schadstoffmobil: Umweltmobil des Kreises Herford an festen Terminen im Jahr (siehe Abfallkalender)
- Kostenlose Annahme am Schadstoffzwischenlager Niedermanns Hof 7, 32257 Bünde
Annahmezeiten im Abfallkalender (blau hinterlegte Seite) beachten.
Abfall-ABC - welcher Abfall wohin?
Im Abfall-ABC können Sie nach dem geeigneten bzw. vorgeschriebenen Entsorgungsweg für Ihre Abfälle suchen. Siehe dazu auch den Abschnitt „Abfallarten und Entsorgungssystem“.
Abfallberatung
Bei Fragen rund um das Thema Abfall und Entsorgung können Sie die Hilfe der Abfallberatung in Anspruch nehmen. Die Abfallberatung steht Ihnen für Ihre Fragen zur Abfalltrennung, zu gewöhnlichen und ungewöhnlichen Abfällen und deren geeigneten Entsorgung, zu Terminen und bei Problemen bei der Entsorgung gerne zur Verfügung.
Auf Anfrage können Vorträge, Unterrichtsbesuche und Exkursionen organisiert werden.
Die Entgegennahme und Bearbeitung der Abfallbehälter-Bestellungen ist für Sie kostenfrei.
Die Abfallgebühren und ggf. Behältertauschgebühren werden gemäß § 5 der Abfallgebührensatzung Löhne berechnet.
Onlinedienstleistung
Downloads
- Abfall-ABC
- Abfallentsorgungssatzung Löhne
- Abfallgebührensatzung Löhne
- Flyer Abfallgebühren 2024
- Kompostfibel Umweltbundesamt
- Abfallentsorgung - Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO
- Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren) - Informationsblatt nach Art. 13 und 14 DS-GVO
Zuständige Einrichtungen
- 20.2 Abgaben und Steuern
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Fax:
05732 100-9570 - E-Mail:
abgaben@loehne.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Lena Brokfeld
Sachbearbeitung Steuern und Abgaben- Telefon:
- 05732 100-349
-
Herr Roland Wieg
Abfallberatung- Telefon:
- 05732 100-413
- E-Mail:
- r.wieg@loehne.de
-
Frau Esma Zeybek-San
Sachbearbeitung Steuern und Abgaben- Telefon:
- 05732 100-360