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Biotonne - Befreiung vom Anschluss- & Benutzungszwang

Online-Service Beratung

Kurzbeschreibung

Eigenkompostierung beantragen

Beschreibung

Hinweise zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne:

Nach § 7a der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Löhne vom 15.12.2022 in der zur Zeit geltenden Fassung kann eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für den Bioabfallbehälter im Einzelfall von der Stadt erteilt werden:

  • soweit und solange auf dem eigenen Grundstück nachweislich kompostiert wird
  • und die Grundstücksgröße und –beschaffenheit eine Verwertung des Kompostes auf diesem Grundstück zulässt.

Die satzungsgemäße Eigenkompostierung schließt somit auch die Verwertung des Kompostes auf dem eigenen Grundstück ein.

Dabei liegt es in Ihrem Interesse, dass die Aufbringung des Kompostmaterials nicht zu einer Überdüngung Ihres Gartens führt.

Eine satzungsgemäße Verwertung ist gewährleistet, wenn zur Verteilung des fertigen Kompostmaterials eine nutzbare Fläche (Rasenflächen zählen nicht dazu) in ausreichendem Maße zur Verfügung steht.

Außerdem darf eine Kompoststelle nicht das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann auf Antrag und bei Nachweis einer geordneten Eigenkompostierung auf eine Biotonne verzichtet werden. Nach einer erfolgreichen Überprüfung der Eigenkompostierung wird die Biotonne zum Folgemonat abgeholt und ihre Gebühr abgesetzt werden. Informationen dazu bei der Abfallberatung.

Weitere Informationen zu Gebühren erhalten Sie auf der Seite "Steuern und Gebühren", siehe Rubrik "weiterführende Informationen".

  • Abfallentsorgungssatzung der Stadt Löhne
  • Abfallgebührensatzung der Stadt Löhne
  • Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
  • Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
  • Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG NRW)
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

20 Finanzen

Abfallberatung

Bei Fragen rund um das Thema Abfall und Entsorgung können Sie die Hilfe der Abfallberatung in Anspruch nehmen. Die Abfallberatung steht Ihnen für Ihre Fragen zur Abfalltrennung, zu gewöhnlichen und ungewöhnlichen Abfällen und deren geeigneten Entsorgung, zu Terminen und bei Problemen bei der Entsorgung gerne zur Verfügung.

Auf Anfrage können Vorträge, Unterrichtsbesuche und Exkursionen organisiert werden.

Die Entgegennahme und Bearbeitung des Antrags auf Eigenkompostierung wird gemäß Tarifnummer 3 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Löhne berechnet.

Die Abfallgebühren und ggf. Behältertauschgebühren werden gemäß § 5 der Abfallgebührensatzung Löhne berechnet.