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Grundsteuerrechner - Informationen zur Grundsteuerreform 2025
Beschreibung
Zum Jahr 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Das wird spürbare Auswirkungen auf die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer haben.
Wir möchten Sie über den aktuellen Stand informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, mit dem Bescheid des Finanzamtes über die Festsetzung des Steuermessbetrages selbst zu ermitteln, mit welcher Steuerhöhe Sie 2025 rechnen müssen.
Sie finden den Steuermessbetrag auf dem Bescheid des Finanzamtes:
Hier gelangen Sie zum Grundsteuerrechner.
Weitere Informationen zur Grundsteuerrechtsreform NRW und zur Abgabe der Feststellungserklärung erhalten Sie auf der Webseite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Diese Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz Feststellungsklärung) können Sie über dieses Online-Formular beim für Sie zuständigen Finanzamt einreichen: Elster-Formular Grundsteuerwert NRW.
Falls Sie für das Ausfüllen der Feststellungserklärung Ihre steuerliche Identifikationsnummer benötigen, können Sie diese online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfordern: BZSt - Erneute Mitteilung der IdNr.
- Abgabenordnung
- Grundsteuergesetz
- Bewertungsgesetz
- Haushaltssatzungen bzw. Hebesatzsatzungen der Stadt Löhne
20 Finanzen
Onlinedienstleistung
Downloads
- Ratsvorlage: Information zur Grundsteuerreform zum 01.01.2025
- Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren) - Informationsblatt nach Art. 13 und 14 DS-GVO
- Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken
- Hebesatz-Satzung 2024
Zuständige Einrichtungen
- 20.2 Abgaben und Steuern
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- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
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- Fax:
05732 100-9570 - E-Mail:
abgaben@loehne.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Sladjana Langhardt
Sachbearbeitung Grundbesitzabgaben- Telefon:
- 05732 100-360
-
Frau Lena Brokfeld
Sachbearbeitung Hundesteuer und Grundbesitzabgaben- Telefon:
- 05732 100-349