Identitätsbereich

Grundsteuerrechner für Löhner Grundstücke



Zum 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Das wird spürbare Auswirkungen auf die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer haben.
Wir möchten Sie über den aktuellen Stand informieren und die Möglichkeit geben, mit dem Bescheid des Finanzamtes über die Festsetzung des Steuermessbetrages selbst zu ermitteln, mit welcher Steuerhöhe Sie 2025 rechnen müssen.

Sie finden den Steuermessbetrag auf dem Festsetzungsbescheid des Finanzamtes, normalerweise unten rechts auf der ersten Seite.

Bitte tragen Sie diesen Steuermessbetrag in das folgende Eingabefeld ein, um die zu erwartende jährliche Grundsteuer ab dem 01.01.2025 zu errechnen:
Euro
Euro

Information zu dem errechneten Hebesatz von 763,5 Prozent:

Anhand der bisher von der Finanzverwaltung übermittelten Daten (für gut 80 % der Fälle liegen bereits Daten vor) wird dieser Hebesatz benötigt, um für die Stadt Löhne zu gewährleisten, dass das Steueraufkommen dem bisherigen entspricht. Diese Aufkommensneutralität bedeutet für den Haushalt der Stadt Löhne keine Mehrerträge. Es findet lediglich eine Verschiebung zwischen den Steuerpflichtigen im Stadtgebiet statt.

Bei dieser Berechnung handelt es sich nur um eine Vorab-Auskunft! Der tatsächliche Hebesatz wird zu gegebener Zeit vom Rat der Stadt Löhne beschlossen.

Uns ist bewusst, dass es für viele Steuerpflichtige zu erheblichen Mehrbelastungen kommen wird. Daher haben wir den Rat bereits über diese strukturellen Verschiebungen zwischen Gruppen von Steuerpflichtigen informiert. Wir haben das Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert, die Umsetzung der Steuerreform zu überprüfen.

Sie werden an dieser Stelle weiter informiert. Falls sich durch weitere Datensätze des Finanzamtes der für Aufkommensneutralität erforderliche Hebesatz verändert, wird dieser Grundsteuerrechner entsprechend angepasst.
 

Nach erfolgter Berechnung können Sie diese Seite schließen, das Ergebnis lässt sich nicht weiterverarbeiten!


* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.