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Verkehrszeichen und andere verkehrssichernde Maßnahmen

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Kurzbeschreibung

Verkehrszeichen und Markierungen regeln, lenken und beschränken den Straßenverkehr. Die zuständige Verkehrsbehörde ordnet sie an, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Beschreibung

Wer ist zuständig?

Wenn es sich um Verkehrsregelungen auf Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen in Löhne, Herford oder Bünde handelt, ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen Stadt zuständig. Für alle anderen Orte des Kreisgebietes Herford wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern.

Autobahnen werden durch die Autobahn GmbH betreut.

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)

66 Straßenbau und Verkehr

Bevor die zuständige Verkehrsbehörde geeignete Verkehrszeichen bzw. andere Maßnahmen anordnet, werden

  • Unfälle ausgewertet,
  • gemeinsame Ortsbesichtigungen gemacht und
  • der Verkehr beobachtet und gemessen.

Hierbei arbeitet die Verkehrsbehörde eng mit der Kreispolizeibehörde und den jeweiligen Straßenbauverantwortlichen zusammen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen