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Motorsportveranstaltung: Ausnahmegenehmigung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie möchten eine motorsportliche Veranstaltung auf öffentlichen Straßen durchführen? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes.
Beschreibung
Hinweise
- Renn-Verbot:
Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sind verboten. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung müssen sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) halten. - Verpflichtung zur Rücksichtnahme:
Auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis anderer Menschen müssen Sie besondere Rücksicht nehmen. Veranstaltungen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind nicht erlaubt, wenn sie die Nachtruhe der Bürgerinnen und Bürger stören. - Versicherungspflicht:
Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen.
- § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 29
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gebührenordnung Verkehrssicherung des Kreises Herford
- Schriftlicher Antrag mit
- Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
- Angaben zum Startort, zur Streckenführung und zum Zielort
- Angaben zur Aufgabenstellung (Fragen und Antworten)
- Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Veranstaltererklärung
66 Straßenbau und Verkehr
Je nach Aufwand und Art der Veranstaltung: ab 195,00 Euro
Die Gebühren richten sich nach Punkt 263 Nr. 2.2.1 - 2.2.3 der Gebührenordnung Verkehrssicherung des Kreises Herford i. V. m. Geb.-Nr. 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Terminvereinbarung Stadtverwaltung Löhne
- Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum: Genehmigung beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Radrennen und andere Rad-Veranstaltungen: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Schützenumzug: Ausnahmegenehmigung beantragen
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 66.21 Verkehrsbehörde
-
- Friedrichstraße 18
- 32584 Löhne
-
- E-Mail:
verkehrssicherung@loehne.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Genevieve Sasse
Sachbearbeitung Verkehrssicherung und -lenkung, Veranstaltungen- Telefon:
- 05732 100-347
- E-Mail:
- g.sasse@loehne.de