Geburtenregister: Anzeige der Geburt eines Kindes
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Eine Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie ist ein Nachweis der Geburt eines Kindes und beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern.
Personenstandsgesetz mit Verordnung und Verwaltungsvorschriften
32 Standesamt
Die Anzeige von Geburten und die Eintragung im Geburtenregister sind für Sie kostenfrei.
Für Geburtsurkunden und -bescheinigungen finden Sie die Gebühren in der Dienstleistung Urkundenbestellung Personenstand - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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32.2 - Standesamt
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- Straße: Oeynhausener Straße Hausnummer: 41
- PLZ: 32584 Ort: Löhne
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- Telefon:
05732 100-535 - Fax:
05732 100-9284 - E-Mail:
standesamt@loehne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Petra Marschke
Position: Standesbeamtin- Telefon:
- 05732 100-535
- E-Mail:
- p.marschke@loehne.de
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Frau Anke Pischczan
Position: Standesbeamtin- Telefon:
- 05732 100-536
- E-Mail:
- a.pischczan@loehne.de
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Frau Henrieke Rau
Position: Standesbeamtin und Sachgebietsleitung Bürgerbüro, Standesamt- Telefon:
- 05732 100-210
- E-Mail:
- h.rau@loehne.de