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Geburtenregister: Anzeige der Geburt eines Kindes

Online-Terminvergabe

Beschreibung

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Eine Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie ist ein Nachweis der Geburt eines Kindes und beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern.

Personenstandsgesetz mit Verordnung und Verwaltungsvorschriften

32 Standesamt

Die Anzeige von Geburten und die Eintragung im Geburtenregister sind für Sie kostenfrei. 

Für Geburtsurkunden und -bescheinigungen finden Sie die Gebühren in der Dienstleistung Urkundenbestellung Personenstand - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen