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Urkundenbestellung Personenstand
Kurzbeschreibung
Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie ganz bequem von zu Hause aus online beantragen und bezahlen. Zuständig ist das Löhner Standesamt.
Alternativ können Sie die Personenstandsurkunde auch persönlich im Standesamt beantragen und bei Ihrem Rathausbesuch gleich mitnehmen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich, siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen".
Beschreibung
Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:
- aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
- Eheurkunden der letzten 80 Jahre
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig) - Lebenspartnerschaftsurkunden
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch) - Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig) - Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Löhne nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Löhne registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann.
Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Löhne nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Löhne war oder eine Auslandsgeburt im Löhner Standesamt nachbeurkundet wurde.
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- Tarifnummer 22 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Löhne
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
32 Standesamt
ca. 10 Tage zuzüglich Postweg
Die bestellten Urkunden können persönlich im Standesamt der Stadt Löhne abgeholt werden. Ansonsten erfolgt deren Versand auf dem Postweg.
Gemäß Tarifstelle 22 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Löhne beträgt die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde 17,20 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) bei gleichzeitiger Bestellung 8,60 Euro.
Gebührenfrei sind Personenstandsurkunden mit dem Verwendungszweck Rentenversicherung und Krankenversicherung.
Über den Formular-Assistenten "Anforderung von Personenstandsurkunden" lassen sich auch "Auskünfte über die Geburtszeit" sowie "Registerausdrucke" anfordern.
Gemäß Tarifstelle 2.2.2.4.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 6,00 Euro für diese Auskünfte aus dem Personenstandsregister.
Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 32.2 Standesamt
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-535 - Fax:
05732 100-9284 - E-Mail:
standesamt@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Petra Marschke
Standesbeamtin- Telefon:
- 05732 100-535
- E-Mail:
- p.marschke@loehne.de
-
Frau Anke Pischczan
Standesbeamtin- Telefon:
- 05732 100-536
- E-Mail:
- a.pischczan@loehne.de
-
Frau Henrieke Rau
Standesbeamtin und Sachgebietsleitung Bürgerbüro, Standesamt- Telefon:
- 05732 100-210
- E-Mail:
- h.rau@loehne.de