BIS: Suche und Detail

Urkundenbestellung Personenstand

Online-Terminvergabe Online-Service

Kurzbeschreibung

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie ganz bequem von zu Hause aus online beantragen und bezahlen. Zuständig ist das Löhner Standesamt.

Alternativ können Sie die Personenstandsurkunde auch persönlich im Standesamt beantragen und bei Ihrem Rathausbesuch gleich mitnehmen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich, siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen".

Beschreibung

Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

  • aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
  • Eheurkunden der letzten 80 Jahre
    (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
    (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch)
  • Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
    (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
  • Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
    (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Löhne nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Löhne registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann.

Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Löhne nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Löhne war oder eine Auslandsgeburt im Löhner Standesamt nachbeurkundet wurde.

  • § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
  • Tarifnummer 22 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Löhne
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

32 Standesamt

ca. 10 Tage zuzüglich Postweg

Die bestellten Urkunden können persönlich im Standesamt der Stadt Löhne abgeholt werden. Ansonsten erfolgt deren Versand auf dem Postweg.

Gemäß Tarifstelle 22 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Löhne beträgt die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde 15,00 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) bei gleichzeitiger Bestellung 7,50 Euro.

Gebührenfrei sind Personenstandsurkunden mit dem Verwendungszweck Rentenversicherung und Krankenversicherung.


Über den Formular-Assistenten "Anforderung von Personenstandsurkunden" lassen sich auch "Auskünfte über die Geburtszeit" sowie "Registerausdrucke" anfordern. 

Gemäß Tarifstelle 2.2.2.4.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 6,00 Euro für diese Auskünfte aus dem Personenstandsregister.


Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.