BIS: Suche und Detail

Bauvoranfrage / Bauvorbescheid

Beratung

Beschreibung

Wann ist es sinnvoll, eine Bauvoranfrage zu stellen?

  • Sie planen eine Errichtung eines Gebäudes.
  • Sie planen die Errichtung einer baulichen Anlage.
  • Sie planen die Nutzung eines Gebäudes zu verändern.
  • Sie planen die Änderung eines bestehenden Gebäudes.

Sie sind sich nicht sicher sind, dass das geplante Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften vereinbar und genehmigungsfähig ist?

Dann ist die Bauvoranfrage das geeignete Mittel, um vor Einreichung eines Bauantrages die Möglichkeit einer Realisierung rechtssicher zu klären.

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Damit Ihre Bauvoranfrage bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen erforderlich:

Weitere Unterlagen sind abhängig vom Vorhaben und werden bei Bedarf nachgefordert. 

63 Bauaufsicht

Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Tarifstellen 3.1.4.1 - 3.1.4.3 der Allgemeinen Verwaltungs-gebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW); Mindestgebühr ist 50,00 Euro.