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Bauvoranfrage / Bauvorbescheid

Beratung

Beschreibung

Wann ist es sinnvoll, eine Bauvoranfrage zu stellen?

  • Sie planen eine Errichtung eines Gebäudes.
  • Sie planen die Errichtung einer baulichen Anlage.
  • Sie planen die Nutzung eines Gebäudes zu verändern.
  • Sie planen die Änderung eines bestehenden Gebäudes.

Sie sind sich nicht sicher sind, dass das geplante Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften vereinbar und genehmigungsfähig ist?

Dann ist die Bauvoranfrage das geeignete Mittel, um vor Einreichung eines Bauantrages die Möglichkeit einer Realisierung rechtssicher zu klären.

Damit Ihre Bauvoranfrage bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen erforderlich:

Weitere Unterlagen sind abhängig vom Vorhaben und werden bei Bedarf nachgefordert. 

63 Bauaufsicht

Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Tarifstellen 3.1.4.1 - 3.1.4.3 der Allgemeinen Verwaltungs-gebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW); Mindestgebühr ist 50,00 Euro.