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Bestattung auf kirchlichen Friedhöfen

Kurzbeschreibung

Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von 10 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden.

Urnen sind innerhalb von 6 Wochen nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen eine gesetzliche Friedhofspflicht.

Beschreibung

In den vielen Städten und Gemeinden gibt es städtische und kirchliche Friedhöfe. Ansprechpersonen für die kirchlichen Friedhöfe sind die örtlichen Pfarrämter, für die städtischen Friedhöfe die Friedhofsverwaltung.

Im Stadtgebiet Löhne sind nur kirchliche Friedhöfe vorhanden. Die Standorte dieser kirchlichen Friedhöfe sowie der entsprechenden Friedhofsverwaltungen finden Sie hier: GEOViewer Kreis Herford (kreis-herford.de)

Bei eingetretenen Sterbefällen sind in aller Regel auch die in Anspruch genommenen Bestattungsunternehmen gern bereit, die Angehörigen bei den anfallenden - nicht alltäglichen - Fragen vertrauensvoll zu beraten und bei Behördengängen zu vertreten.

  • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)

32 Sicherheit und Ordnung