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Sterbefallanzeige
Beschreibung
Das Standesamt der Stadt Löhne beurkundet den Tod (Sterbefall) von Personen, die in der Stadt Löhne verstorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen).
Ist die Person zu Hause verstorben, so ist
- jede Person, die mit Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet. In der Regel beauftragt die anzeigepflichtige Person einen Bestatter mit der Beurkundung des Sterbefalles.
Ist die Person im Krankenhaus, Seniorenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Seniorenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt verpflichtet.
- § 8 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
- §§ 28 - 33 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 37 - 44 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter oder die anzeigende Person folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des bzw. der Verstorbenen,
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung),
- ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung),
- schriftliche Sterbefallanzeige (nur wenn im Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim verstorben),
- ggf. Eheurkunde der letzten Ehe
- ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Ehe,
- ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft,
- ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
32 Standesamt
Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei, ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden (z.B. für Bestattung, Krankenkasse, Rente).
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden. Gemäß Tarifstelle 22 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Löhne kostet die erste Urkunde 17,20 Euro, jede weitere Urkunde 8,60 Euro.
Den Urkundenservice des Standesamtes Löhne finden Sie in der Rubrik "verwandte Dienstleistungen".
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 32.2 Standesamt
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-535 - Fax:
05732 100-9284 - E-Mail:
standesamt@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Petra Marschke
Standesbeamtin- Telefon:
- 05732 100-535
- E-Mail:
- p.marschke@loehne.de
-
Frau Anke Pischczan
Standesbeamtin- Telefon:
- 05732 100-536
- E-Mail:
- a.pischczan@loehne.de
-
Frau Henrieke Rau
Standesbeamtin und Sachgebietsleitung Bürgerbüro, Standesamt- Telefon:
- 05732 100-210
- E-Mail:
- h.rau@loehne.de