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Nachhilfe als Lernförderung finanzieren (Bildung und Teilhabe)
Kurzbeschreibung
Seit 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinem Einkommen zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten. Unter dem Motto "Lernen, lachen, mitmachen!" werden Klassenfahrten oder Ausflüge unterstützt, Mittagessen bezahlt und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gefördert.
Das gilt zum Beispiel für die Teilnahme in Sportvereinen, der Musikschule oder bei den Ferienspielen. Außerdem können Kinder Lernförderung erhalten.
Beschreibung
Ihr Kind benötigt Nachhilfe? Familien mit geringem Einkommen können einen Zuschuss für ihre Kinder zur Lernförderung aus dem Bildungspaket beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag aus (vom Antragsteller bzw von der Antragstellerin auszufüllen).
- Den Antrag (von der Schule auszufüllen) geben Sie bitte Ihrem Kind mit in die Schule.
- Beide ausgefüllten Anträge senden Sie der zuständigen Stelle zu.
- Wenn die Förderung bewilligt wird, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid sowie einen Gutschein.
- Geben Sie den Gutschein dort ab, wo Ihr Kind die Nachhilfe in Anspruch nehmen möchte.
- Die Abrechnung erfolgt zwischen der zuständigen Stelle und der Anbieterin bzw. dem Anbieter der Lernförderung.
Bitte lassen Sie Ihr Kind erst mit der Nachhilfe anfangen, wenn Sie den Bewilligungsbescheid bekommen haben.
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Gültige Bescheide über
- Wohngeld
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem SGB XII, SGB II bzw. AsylbLG
51 Schulsozialarbeit
Leistungen für Bildung erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
- keine Ausbildungsvergütung erhalten und
- Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII oder Asylbewerberleistungen haben.
Bei Leistungen für die gesellschaftliche Teilhabe liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Bei Bezug von Leistungen nach dem Asybewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist das Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen der Stadt Löhne für die Leistungsgewährung zuständig.
Bei Bezug von Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII ist für die Entscheidung über den Antrag das BuT-Team des Kreises Herford zuständig.
Bei Bezug anderer Leistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld) ist für die Entscheidung über den Antrag das Jobcenter Herford zuständig.
Anträge, die bei den zuständigen Schulsozialarbeiterinnen, Schulsozialarbeitern oder im Migrationsbüro der Stadt Löhne eingehen, werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Alle Antragsvordrucke sowie zusätzliche Informationen in verschiedenen Sprachen können Sie auf den BuT-Seiten des Kreises Herford herunterladen, siehe Rubrik "weiterführenden Links".
- Ausflüge und Klassenfahrten finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Schulbedarf: persönliche Ausstattung finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Zuschuss für Sportverein, Musikschule und mehr erhalten
- Schülerbeförderung finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege finanzieren (Bildung und Teilhabe)
Onlinedienstleistung
Downloads
- Informationsblatt DS-GVO BuT (Kreis Herford)
- Sozialhilfegewährung SGB XII - Informationsblatt nach Art. 13 und 14 DS-GVO
- Grundantrag Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
- Antrag außerschulische Lernförderung (BuT)
- Zusatzformular für Lernförderung im Fach Deutsch (Spracherwerb) - Bestätigung der Schule
- Hinweis für Lehrerinnen und Lehrer zur Lernförderung
Zuständige Einrichtungen
- 51.1 Schulsozialarbeit
-
- Schrakampstraße 6
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 900-3810 - Fax:
05732 100-9510 - E-Mail:
inkis@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Lena Bergunde
Schulsozialarbeit Grundschule Obernbeck und Grundschulverbund Mennighüffen-Halstern- Telefon:
- 0151 4436-5714
- E-Mail:
- l.bergunde@loehne.de
-
Herr Philipp Goldstein
Schulsozialarbeit Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Koordinator kommunale Schulsozialarbeit- Telefon:
- 05732 900-3811
- E-Mail:
- p.goldstein@loehne.de
-
Herr Marco Hanna
Schulsozialarbeit Städtische Realschule- Telefon:
- 05732 900-3826
- E-Mail:
- m.hanna@loehne.de
-
Frau Helena Hoss
Schulsozialarbeit Grundschule Obernbeck, Grundschulverbund Mennighüffen-Halstern, Städtisches Gymnasium- Telefon:
- 05732 900-3816
- E-Mail:
- h.hoss@loehne.de
-
Frau Beyza Kara
Schulsozialarbeit Grundschule Gohfeld- Telefon:
- 0151 4436-5715
- E-Mail:
- b.kara@loehne.de
-
Frau Bettina Lohrenz
Schulsozialarbeit Grundschule Ostscheid- Telefon:
- 0171 5622-996
- E-Mail:
- b.lohrenz@loehne.de
-
Herr Matthias Mawick
Schulsozialarbeit Städt. Gymnasium + Betriebl. Ansprechpartner Sucht- Telefon:
- 0160 323-4483
- E-Mail:
- m.mawick@loehne.de
-
Frau Galina Leditzke
Schulsozialarbeit- Telefon:
- 0151 2247-2914
- E-Mail:
- g.leditzke@loehne.de
-
Frau Mira Schwarz
Schulsozialarbeit Grundschule Löhne-Ort- Telefon:
- 0151 4436-5713
- E-Mail:
- mi.schwarz@loehne.de
-
Frau Jana Sophie Wallmann
Schulsozialarbeit Goethe-Realschule- Telefon:
- 0160 9464-4242
- E-Mail:
- j.wallmann@loehne.de
-
Frau Nina Wehmeier
Schulsozialarbeit Grundschule Melbergen-Wittel, Löhne-Bahnhof, Goethe-Realschule- Telefon:
- 0171 621-4615
- E-Mail:
- n.wehmeier@loehne.de
Weiterführende Informationen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
- Bildung und Teilhabe Leistungsübersicht (Kreis Herford)
- Webseite Bildung und Teilhabe (Stadt Löhne)
- BuT Nachhilfe als Lernförderung finanzieren (Kreis Herford)
- Informationen Bildung und Teilhabe (Sozialplattform)