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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Zuschuss für Sportverein, Musikschule und mehr erhalten
Kurzbeschreibung
Seit 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinem Einkommen zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten. Unter dem Motto "Lernen, lachen, mitmachen!" werden Klassenfahrten oder Ausflüge unterstützt, Mittagessen bezahlt und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gefördert.
Das gilt zum Beispiel für die Teilnahme in Sportvereinen, der Musikschule oder bei den Ferienspielen. Außerdem können Kinder Lernförderung erhalten.
Beschreibung
Ihr Kind möchte gemeinsam mit anderen einem Hobby nachgehen oder in der Freizeit etwas erlernen? Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 17 Jahre) können einen Betrag in Höhe von 15,00 Euro monatlich für die Teilnahme an Aktivitäten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Die Teilhabeleistungen umfassen zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für:
- Sport,
- Spiel,
- Kultur und Geselligkeit,
- künstlerische Fächer,
- angeleitete Aktivitäten oder
- Teilnahme an Freizeiten.
Der Betrag kann in monatlichen Teilbeträgen oder als Gesamtbetrag bis maximal 180,00 Euro (für einen Bewilligungszeitraum von 12 Monate) in Anspruch genommen werden.
Was muss ich selbst bezahlen?
- Kosten, die über den maximalen Gesamtbetrag hinaus anfallen.
- Zuzahlungen zu individuellen Freizeitgestaltungen wie Besuche in Gaststätten, Diskotheken, Kinos oder Zoos.
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Gültige Bescheide über
- Wohngeld
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem SGB XII, SGB II bzw. AsylbLG
51 Schulsozialarbeit
Leistungen für Bildung erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
- keine Ausbildungsvergütung erhalten und
- Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII oder Asylbewerberleistungen haben.
Bei Leistungen für die gesellschaftliche Teilhabe liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Bei Bezug von Leistungen nach dem Asybewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist das Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen der Stadt Löhne für die Leistungsgewährung zuständig.
Bei Bezug von Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII ist für die Entscheidung über den Antrag das BuT-Team des Kreises Herford zuständig.
Bei Bezug anderer Leistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld) ist für die Entscheidung über den Antrag das Jobcenter Herford zuständig.
Anträge, die bei den zuständigen Schulsozialarbeiterinnen, Schulsozialarbeitern oder im Migrationsbüro der Stadt Löhne eingehen, werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Alle Antragsvordrucke sowie zusätzliche Informationen in verschiedenen Sprachen können Sie auf den BuT-Seiten des Kreises Herford herunterladen, siehe Rubrik "weiterführenden Links".
- Musikschule Anmeldung + Gebühren
- Nachhilfe als Lernförderung finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Ausflüge und Klassenfahrten finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Schulbedarf: persönliche Ausstattung finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Schülerbeförderung finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege finanzieren (Bildung und Teilhabe)
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 51.1 Schulsozialarbeit
-
- Schrakampstraße 6
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 900-3810 - Fax:
05732 100-9510 - E-Mail:
inkis@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Lena Bergunde
Schulsozialarbeit Grundschule Obernbeck und Grundschulverbund Mennighüffen-Halstern- Telefon:
- 0151 4436-5714
- E-Mail:
- l.bergunde@loehne.de
-
Herr Philipp Goldstein
Schulsozialarbeit Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Koordinator kommunale Schulsozialarbeit- Telefon:
- 05732 900-3811
- E-Mail:
- p.goldstein@loehne.de
-
Herr Marco Hanna
Schulsozialarbeit Städtische Realschule- Telefon:
- 05732 900-3826
- E-Mail:
- m.hanna@loehne.de
-
Frau Helena Hoss
Schulsozialarbeit Grundschule Obernbeck, Grundschulverbund Mennighüffen-Halstern, Städtisches Gymnasium- Telefon:
- 05732 900-3816
- E-Mail:
- h.hoss@loehne.de
-
Frau Beyza Kara
Schulsozialarbeit Grundschule Gohfeld- Telefon:
- 0151 4436-5715
- E-Mail:
- b.kara@loehne.de
-
Frau Bettina Lohrenz
Schulsozialarbeit Grundschule Ostscheid- Telefon:
- 0171 5622-996
- E-Mail:
- b.lohrenz@loehne.de
-
Herr Matthias Mawick
Schulsozialarbeit Städt. Gymnasium + Betriebl. Ansprechpartner Sucht- Telefon:
- 0160 323-4483
- E-Mail:
- m.mawick@loehne.de
-
Frau Galina Leditzke
Schulsozialarbeit- Telefon:
- 0151 2247-2914
- E-Mail:
- g.leditzke@loehne.de
-
Frau Mira Schwarz
Schulsozialarbeit Grundschule Löhne-Ort- Telefon:
- 0151 4436-5713
- E-Mail:
- mi.schwarz@loehne.de
-
Frau Jana Sophie Wallmann
Schulsozialarbeit Goethe-Realschule- Telefon:
- 0160 9464-4242
- E-Mail:
- j.wallmann@loehne.de
-
Frau Nina Wehmeier
Schulsozialarbeit Grundschule Melbergen-Wittel, Löhne-Bahnhof, Goethe-Realschule- Telefon:
- 0171 621-4615
- E-Mail:
- n.wehmeier@loehne.de
Weiterführende Informationen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
- Bildung und Teilhabe Leistungsübersicht (Kreis Herford)
- BuT Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Kreis Herford)
- Webseite Bildung und Teilhabe (Stadt Löhne)
- Kreissportbund Herford
- Informationen Bildung und Teilhabe (Sozialplattform)