Suche
Schulbedarf: persönliche Ausstattung finanzieren (Bildung und Teilhabe)
Kurzbeschreibung
Seit 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinem Einkommen zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten. Unter dem Motto "Lernen, lachen, mitmachen!" werden Klassenfahrten oder Ausflüge unterstützt, Mittagessen bezahlt und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gefördert.
Das gilt zum Beispiel für die Teilnahme in Sportvereinen, der Musikschule oder bei den Ferienspielen. Außerdem können Kinder Lernförderung erhalten.
Beschreibung
Familien mit geringem Einkommen können für ihre Kinder einen Zuschuss für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Ihr Kind erhält dafür jeweils zum 1. August eines Jahres pauschal 104,00 Euro und zum 1. Februar 52,00 Euro.
Was deckt das Bildungspaket ab?
Zum persönlichen Schulbedarf Ihres Kindes gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.
Was muss ich selbst bezahlen?
- Kosten, die über die jeweiligen Pauschalbeträge hinaus anfallen.
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Gültige Bescheide zum jeweiligen Stichtag über
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Für 6-Jährige
- Schulbescheinigung oder
- Anmeldebestätigung oder
- Begrüßungs- oder Anmeldeschreiben der Schule
Für 16 -24-Jährige
- Schulbescheinigung
51 Schulsozialarbeit
Leistungen für Bildung erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
- keine Ausbildungsvergütung erhalten und
- Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII oder Asylbewerberleistungen haben.
Bei Leistungen für die gesellschaftliche Teilhabe liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Bei Bezug von Leistungen nach dem Asybewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist das Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen der Stadt Löhne für die Leistungsgewährung zuständig.
Bei Bezug von Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII ist für die Entscheidung über den Antrag das BuT-Team des Kreises Herford zuständig.
Bei Bezug anderer Leistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld) ist für die Entscheidung über den Antrag das Jobcenter Herford zuständig.
Anträge, die bei den zuständigen Schulsozialarbeiterinnen, Schulsozialarbeitern oder im Migrationsbüro der Stadt Löhne eingehen, werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Alle Antragsvordrucke sowie zusätzliche Informationen in verschiedenen Sprachen können Sie auf den BuT-Seiten des Kreises Herford herunterladen, siehe Rubrik "weiterführenden Links".
- Nachhilfe als Lernförderung finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Ausflüge und Klassenfahrten finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Zuschuss für Sportverein, Musikschule und mehr erhalten
- Schülerbeförderung finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege finanzieren (Bildung und Teilhabe)
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 51.1 Schulsozialarbeit
-
- Schrakampstraße 6
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 900-3810 - Fax:
05732 100-9510 - E-Mail:
inkis@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Lena Bergunde
Schulsozialarbeit Grundschule Obernbeck und Grundschulverbund Mennighüffen-Halstern- Telefon:
- 0151 4436-5714
- E-Mail:
- l.bergunde@loehne.de
-
Herr Philipp Goldstein
Schulsozialarbeit Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Koordinator kommunale Schulsozialarbeit- Telefon:
- 05732 900-3811
- E-Mail:
- p.goldstein@loehne.de
-
Herr Marco Hanna
Schulsozialarbeit Städtische Realschule- Telefon:
- 05732 900-3826
- E-Mail:
- m.hanna@loehne.de
-
Frau Helena Hoss
Schulsozialarbeit Grundschule Obernbeck, Grundschulverbund Mennighüffen-Halstern, Städtisches Gymnasium- Telefon:
- 05732 900-3816
- E-Mail:
- h.hoss@loehne.de
-
Frau Beyza Kara
Schulsozialarbeit Grundschule Gohfeld- Telefon:
- 0151 4436-5715
- E-Mail:
- b.kara@loehne.de
-
Frau Bettina Lohrenz
Schulsozialarbeit Grundschule Ostscheid- Telefon:
- 0171 5622-996
- E-Mail:
- b.lohrenz@loehne.de
-
Herr Matthias Mawick
Schulsozialarbeit Städt. Gymnasium + Betriebl. Ansprechpartner Sucht- Telefon:
- 0160 323-4483
- E-Mail:
- m.mawick@loehne.de
-
Frau Galina Leditzke
Schulsozialarbeit- Telefon:
- 0151 2247-2914
- E-Mail:
- g.leditzke@loehne.de
-
Frau Mira Schwarz
Schulsozialarbeit Grundschule Löhne-Ort- Telefon:
- 0151 4436-5713
- E-Mail:
- mi.schwarz@loehne.de
-
Frau Jana Sophie Wallmann
Schulsozialarbeit Goethe-Realschule- Telefon:
- 0160 9464-4242
- E-Mail:
- j.wallmann@loehne.de
-
Frau Nina Wehmeier
Schulsozialarbeit Grundschule Melbergen-Wittel, Löhne-Bahnhof, Goethe-Realschule- Telefon:
- 0171 621-4615
- E-Mail:
- n.wehmeier@loehne.de
Weiterführende Informationen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
- Bildung und Teilhabe Leistungsübersicht (Kreis Herford)
- BuT Schulbedarf persönliche Ausstattung finanzieren (Kreis Herford)
- Webseite Bildung und Teilhabe (Stadt Löhne)
- Informationen Bildung und Teilhabe (Sozialplattform)