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Schwerbehinderung; Ausstellung und Änderung eines Schwerbehindertenausweises beantragen (extern)

Beratung externer Service

Kurzbeschreibung

Erstantrag oder Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen

Stellen Sie den Antrag online oder im Rathaus. Das Rathaus leitet den Antrag an die zuständige Stelle weiter.

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:

Schwerbehinderung; Ausstellung und Änderung eines Schwerbehindertenausweises beantragen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Jeder 9. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung.
Das sind 2 Millionen Menschen.

Im Kreis Herford leben mehr als 30 Tausend behinderte Menschen.
Der Kreis Herford stellt fest, wer behindert ist.
Danach gibt es einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Der Kreis Herford trägt auch die Merkmale im Ausweis ein.  
Wer schwerbehindert ist, kann einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen.
Der Schwerbehinderten-Ausweis kann beim Kreis Herford beantragt werden.

Im Rathaus Löhne gibt es Hilfe für diesen Antrag.
Dort wird der Antrag ausgefüllt, wenn Hilfe gewünscht wird.
Der Antrag kann auch mitgenommen und selbst ausgefüllt werden. 
Das Rathaus leitet den Antrag an den Kreis Herford weiter.
Der Kreis Herford bearbeitet den Antrag. 
Wenn eine Behinderung festgestellt wird, bekommen Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis.

 

Mit dem Schwerbehinderten-Ausweis wird das Leben leichter:

  • durch kostenlose Fahrt in Bus und Bahn alleine oder mit Begleitperson
  • durch Hilfe bei der Arbeit (besseren Schutz vor Kündigung durch den Arbeitgeber, Hilfsmittel für die Arbeit, mehr Urlaub, mehr Lohn durch weniger Steuern)
  • durch weniger Steuern für das Auto
  • durch Kindergeld für die Eltern erwachsener Kinder - durch weniger Rundfunk-Beiträge 
  • durch das Parken auf Behinderten-Parkplätzen (mit besonderem Ausweis)
  • durch leichtere Möglichkeiten Wohngeld oder Wohn-Berechtigungs-Scheine zu bekommen
  • durch frühere Rente,durch Blindengeld für Menschen, die ganz wenig oder gar nichts sehen können
  • durch Gehörlosengeld für Menschen, die ganz wenig oder gar nichts hören können
  • durch besondere Schlüssel für die Türen von Behinderten-Toiletten.

Die Behinderung wird mit dem Grad der Behinderung festgestellt. 
Dieses ist eine Zahl zwischen 20 und 100, die bestätigt, wie groß die Behinderung ist. 
Wenn die Behinderung höher als 50 ist, gibt es einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Der Grad der Behinderung steht im Schwerbehinderten-Ausweis.

Im Ausweis gibt es auch verschiedene Merkmale für verschiedene Behinderungen. 
Diese Merkmale gibt es:

  • „G“ für Menschen, die schlecht laufen können
  • „B“ für Menschen, die in Bus und Bahn kostenlos eine Begleitperson mitnehmen können
  • „aG“ für Menschen, die sehr schlecht laufen können
  • „RF“ für Menschen, die sehr schlecht sehen oder hören können und deshalb weniger Rundfunk-Gebühren bezahlen müssen
  • „Gl“ für Menschen, die sehr schlecht hören können
  • „Bl“ für Menschen, die sehr schlecht sehen können
  • „H“ für Menschen, die sehr viel Hilfe brauchen
  • „TBL“ für Menschen, die nichts sehen und nichts hören können

Kreis Herford