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Kandidatur für die Kommunalwahl (Rat und Bürgermeisteramt)
Kurzbeschreibung
Kandidatur für die Kommunalwahl (Rat und Bürgermeisteramt)
Beschreibung
Kandidatur
Bis wann müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?
Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge zur Ratswahl und zur Bürgermeisterwahl endet am 7. Juli 2025 um 18 Uhr.
Wahlvorschläge sind im Wahlamt der Stadt Löhne (Zimmer 108) einzureichen.
Bitte bewerben Sie sich möglichst frühzeitig, um eventuelle Mängel bei den Wahlvorschlägen beheben zu können.
Für Wahlvorschläge bzw. Unterstützungsunterschriften sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die beim Wahlbüro der Stadt Löhne, Rathaus, Oeynhausener Straße 41, 32584 Löhne, Zimmer 108 kostenlos angefordert werden können.
Die Formulare für die Wahlvorschläge finden Sie auch in der Rubrik "Weiterführende Informationen".
Darüberhinaus besteht die Möglichkeit über www.votemanager.de/parteienkomponente die Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen und die benötigten Formulare zu erzeugen und auszudrucken. Die Wahlvorschläge sind papiergebunden und daher im Original und unterschrieben der Wahlleitung fristgemäß vorzulegen.
Wer darf als Bürgermeister oder Bürgermeisterin kandidieren?
Nach § 65 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW ist zum Bürgermeister / zur Bürgermeisterin wählbar
- Wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und
- eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland inne hat und
- das 23. Lebensjahr vollendet hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Es gibt keine Altersgrenze für den Bewerber / die Bewerberin. Zudem müssen diese auch nicht im jeweiligen Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wer darf als Ratsmitglied kandidieren?
Nach § 12 des Kommunalwahlgesetzes NRW ist zum Ratsmitglied wählbar
- jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung,
- bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder
- sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Öffentliche Bekanntmachung - Zugelassene Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 14.09.2025
Aktuell liegt hierzu noch keine Bekanntmachung vor. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlagen endet am 07. Juli 2025.
32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen
Formulare für das Wahlvorschlagswesen:
1. Wahl des/der Bürgermeister*in
1.1 Anlagen für anerkannte Parteien/ Wählergruppen:
Anlage | Name des Formulars |
---|---|
Anlage 09c | Niederschrift über die Mitglieder-/ Vertreterversammlung zur Aufstellung des Bürgermeisterkandidaten / der Bürgermeisterkandidatin |
Anlage 10c | Versicherung an Eides statt über die Bewerberaufstellung in der Versammlung nach Anlage 09c |
Anlage 11d | Wahlvorschlag für die Wahl des/der Bürgermeister*in |
Anlage 12c | Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag |
Anlage 13b | Wählbarkeitsbescheinigung |
Anlage 27 | (für Wählergruppen) Erklärung nach § 15a Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zu erhaltenen Zuwendungen |
1.2 Anlagen für nicht anerkannte Parteien/ Wählergruppen sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien/ Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlage:
Anlage | Name des Formulars |
---|---|
Anlage 14c | Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15). Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt! |
Anlage 27 | (für Wählergruppen) Erklärung nach § 15a Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zu erhaltenen Zuwendungen |
1.3 Anlagen für Einzelbewerber*innen:
Anlage | Name des Formulars |
---|---|
Anlage 11d | Wahlvorschlag für die Wahl des/der Bürgermeister*in |
Anlage 12c | Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag |
Anlage 13b | Wählbarkeitsbescheinigung |
Anlage 14c | Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15). Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt! |
Anlage 27 | (für Einzelbewerber) Erklärung nach § 15a Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zu erhaltenen Zuwendungen |
2. Wahl des Stadtrates
2.1 Anlagen für anerkannte Parteien/ Wählergruppen:
Anlage | Name des Formulars |
---|---|
Anlage 09a | Niederschrift über die Mitglieder-/ Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber*innen für die Wahlbezirke und die Reserverliste |
Anlage 10a | Versicherung an Eides statt für die Aufstellung der Bewerber*innen für die Wahlbezirke und die Reserveliste |
Anlage 11a | Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk |
Anlage 12a | Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag im Wahlbezirk |
Anlage 11b | Wahlvorschlag für die Reserveliste |
Anlage 12b | Zustimmungserklärung zur Aufnahme in die Reserveliste |
Anlage 13a | Wählbarkeitsbescheinigung |
Anlage 27 | (für Wählergruppen) Erklärung nach § 15a Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zu erhaltenen Zuwendungen |
2.2 Anlagen für nicht anerkannte Parteien/ Wählergruppen sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien/ Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlagen:
Anlage | Name des Formulars |
---|---|
Anlage 14a | Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15). Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. |
Anlage 14b | Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Reserveliste) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15). Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. |
Anlage 27 | (für Wählergruppen) Erklärung nach § 15a Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zu erhaltenen Zuwendungen |
2.3 Anlagen für Einzelbewerber*innen:
Anlage | Name des Formulars |
---|---|
Anlage 11a | Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk |
Anlage 12a | Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag im Wahlbezirk |
Anlage 13a | Wählbarkeitsbescheinigung |
Anlage 14a | Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15). Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. |
Anlage 27 | (für Einzelbewerber) Erklärung nach § 15a Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zu erhaltenen Zuwendungen |
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 32.1 Wahlamt
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-205 - Fax:
05732 100-9602 - E-Mail:
wahlamt@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Claudia Schröder
Sachgebietsleitung Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen; stellvertr. Amtsleitung Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice, Feuerwehr- Telefon:
- 05732 100-339
- E-Mail:
- c.schroeder@loehne.de
-
Herr Jens Bollhöfer
Sachbearbeitung Ordnungsangelegenheiten- Telefon:
- 05732 100-278
- E-Mail:
- j.bollhoefer@loehne.de
-
Frau Henrieke Rau
Standesbeamtin und Sachgebietsleitung Bürgerbüro, Standesamt- Telefon:
- 05732 100-210
- E-Mail:
- h.rau@loehne.de