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Kandidatur für die Integrationsratswahl in Löhne
Kurzbeschreibung
Kandidatur für Integrationsratswahl in Löhne - Vielfalt politisch mitgestalten
Beschreibung
Warum sollten Sie kandidieren?
- Weil Sie aktiv die Politik in der Stadt Löhne mitgestalten wollen!
- Weil Sie sich für gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen und gegen Diskriminierung vor Ort einsetzen wollen!
- Engagieren Sie sich für Ihre Mitmenschen und ein respektvolles Miteinander!
Bis wann müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?
Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge zur Integrationsratswahl endet am 7. Juli 2025 um 18 Uhr.
Wahlvorschläge sind im Wahlamt der Stadt Löhne (Zimmer 108) einzureichen.
Bitte bewerben Sie sich möglichst frühzeitig, um eventuelle Mängel bei den Wahlvorschlägen beheben zu können.
Für Wahlvorschläge bzw. Unterstützungsunterschriften sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die beim Wahlbüro der Stadt Löhne, Rathaus, Oeynhausener Straße 41, 32584 Löhne, Zimmer 108 kostenlos angefordert werden können.Die Formulare für die Wahlvorschläge finden Sie auch in der Rubrik "Downloads".
Wer darf kandidieren?
Alle Wahlberechtigten Löhner*innen, die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind und
- mindestens ein Jahr in Deutschland leben und
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in Löhne ihre Hauptwohnung haben
- nicht aufgrund eines Richterspruchs von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist
Wie wird kandidiert?
- entweder über einen Listenvorschlag, das heißt einer Gruppe oder als Einzelbewerber
- für jeden Kandidaten kann ein Stellvertreter benannt werden
- es müssen Formblätter verwendet werden (Vordrucke siehe Rubrik "Downloads")
Öffentliche Bekanntmachung - Zugelassene Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl am 14.09.2025
Aktuell liegt hierzu noch keine Bekanntmachung vor. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlagen endet am 07. Juli 2025.
- § 6 der Hauptsatzung der Stadt Löhne
- Wahlordnung der Stadt Löhne zur Integrationsratswahl
32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen
Onlinedienstleistung
Downloads
- Vordruck 1 - Listenwahlvorschlag 2025 Löhne
- Vordruck 1 - Wahlvorschlag Einzelbewerber Löhne 2025
- Vordruck 2 - Erklärung Integrationsratswahl Löhne 2025
- Vordruck 3 - Bewerberdaten Integrationsratswahl Löhne 2025
- Vordruck 4 - Zustimmung Integrationswahl Löhne 2025
- Vordruck 5 - Erläuterungen Integrationswahl Löhne 2025
- Wahlen (Durchführung) - Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO
- Wahlen, Benennung als Wahlorgan - Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO
- Briefwahlunterlagen (Online-Antrag) - Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO
- Wahlordnung zur Integrationsratswahl der Stadt Löhne
- Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Integrationsratswahl Löhne 2025)
Zuständige Einrichtungen
- 32.1 Wahlamt
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-205 - Fax:
05732 100-9602 - E-Mail:
wahlamt@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Henrieke Rau
Standesbeamtin und Sachgebietsleitung Bürgerbüro, Standesamt- Telefon:
- 05732 100-210
- E-Mail:
- h.rau@loehne.de
-
Frau Claudia Schröder
Sachgebietsleitung Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen; stellvertr. Amtsleitung Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice, Feuerwehr- Telefon:
- 05732 100-339
- E-Mail:
- c.schroeder@loehne.de
-
Herr Jens Bollhöfer
Sachbearbeitung Ordnungsangelegenheiten- Telefon:
- 05732 100-278
- E-Mail:
- j.bollhoefer@loehne.de