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Kandidatur für die Integrationsratswahl in Löhne

Online-Service

Kurzbeschreibung

Kandidatur für Integrationsratswahl in Löhne - Vielfalt politisch mitgestalten

Beschreibung

Warum sollten Sie kandidieren?

  • Weil Sie aktiv die Politik in der Stadt Löhne mitgestalten wollen!     
  • Weil Sie sich für gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen und gegen Diskriminierung vor Ort einsetzen wollen!
  • Engagieren Sie sich für Ihre Mitmenschen und ein respektvolles Miteinander!         

Bis wann müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?

Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge zur Integrationsratswahl endet am 7. Juli 2025 um 18 Uhr.
Wahlvorschläge sind im Wahlamt der Stadt Löhne (Zimmer 108) einzureichen.

Bitte bewerben Sie sich möglichst frühzeitig, um eventuelle Mängel bei den Wahlvorschlägen beheben zu können.

Für Wahlvorschläge bzw. Unterstützungsunterschriften sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die beim Wahlbüro der Stadt Löhne, Rathaus, Oeynhausener Straße 41, 32584 Löhne, Zimmer 108 kostenlos angefordert werden können.

Die Formulare für die Wahlvorschläge finden Sie auch in der Rubrik "Downloads".


Wer darf kandidieren?

Alle Wahlberechtigten Löhner*innen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind und
  • mindestens ein Jahr in Deutschland leben und
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in Löhne ihre Hauptwohnung haben
  • nicht aufgrund eines Richterspruchs von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist

Wie wird kandidiert?

  • entweder über einen Listenvorschlag, das heißt einer Gruppe oder als Einzelbewerber
  • für jeden Kandidaten kann ein Stellvertreter benannt werden
  • es müssen Formblätter verwendet werden (Vordrucke siehe Rubrik "Downloads")

 

Öffentliche Bekanntmachung - Zugelassene Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl am 14.09.2025

Aktuell liegt hierzu noch keine Bekanntmachung vor. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlagen endet am 07. Juli 2025.

 
  • § 6 der Hauptsatzung der Stadt Löhne
  • Wahlordnung der Stadt Löhne zur Integrationsratswahl

32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen