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Integrationsratswahl in Löhne
Kurzbeschreibung
Informationen zur Integrationsratswahl für im Stadtgebiet Löhne Wahlberechtigte
Beschreibung
Aktuelle Informationen zur Integrationsratswahl 2025
- § 6 der Hauptsatzung der Stadt Löhne
- Wahlordnung der Stadt Löhne zur Integrationsratswahl
32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen
Wahlberechtigung
Grundsätzlich wahlberechtigt ist, wer am Wahltag ...
- a) nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
b) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
c) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
d) die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl I. S. 104) erworben hat. - mindestens 16 Jahre alt ist
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhält
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl die (Haupt-)Wohnung in der Stadt Löhne hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- im Wählerverzeichnis der Stadt Löhne geführt wird oder einen Wahlschein hat
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Zuständige Einrichtungen
- 32.1 Wahlamt
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-205 - Fax:
05732 100-9602 - E-Mail:
wahlamt@loehne.de
- Telefon:
-
- 50.1 Migration und ASD
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Fax:
05732 100-9299 - E-Mail:
soziales@loehne.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Henrieke Rau
Standesbeamtin und Sachgebietsleitung Bürgerbüro, Standesamt- Telefon:
- 05732 100-210
- E-Mail:
- h.rau@loehne.de
-
Frau Claudia Schröder
Sachgebietsleitung Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen; stellvertr. Amtsleitung Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice, Feuerwehr- Telefon:
- 05732 100-339
- E-Mail:
- c.schroeder@loehne.de
-
Herr Jens Bollhöfer
Sachbearbeitung Ordnungsangelegenheiten- Telefon:
- 05732 100-278
- E-Mail:
- j.bollhoefer@loehne.de