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Kommunalwahlen in Löhne

Online-Service

Kurzbeschreibung

Informationen zu den Kommunalwahlen für im Stadtgebiet Löhne Wahlberechtigte

Beschreibung

Aktuelle Informationen zu den Kommunalwahlen 2025

Die Kommunalwahlen 2025 fanden am 14. September 2025 statt. Die notwendige Stichwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten werden am 28. September 2025 durchgeführt.

Falls Sie bereits einen Briefwahlantrag für diese Kommunalwahlen gestellt hatten und im Antrag das Feld „Stichwahlen“ angekreuzt haben, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen in den nächsten Tagen zugestellt.

Andernfalls können Sie bis zum __.09.2025 noch einen Briefwahlantrag stellen. Falls Sie den personalisierten QR-Code Ihrer Wahlbenachrichtigung bereits verwendet hatten, kann dieser QR-Code nicht erneut verwendet werden. Nutzen Sie in diesem Fall das Onlineformular https://onlinedienste-owl.de/Loehne/Wahlschein/#/ oder stellen Sie den Antrag persönlich im Briefwahlbüro.

 

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

  • Montag: 08:00 - 12:30 Uhr + 13:30 - 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 - 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr + 13:30 - 17:30 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Das Briefwahlbüro für die Direktwahl finden Sie in Zimmer E 9

Am Freitag, dem 26.09.2025 ist das Briefwahlbüro für Sie bis 15:00 Uhr geöffnet. Nach diesem Zeitpunkt dürfen kein Briefwahlanträge mehr angenommen werden. 

Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen:
 

Öffentliche Bekanntmachungen für die Kommunalwahlen am 14.09.2025 / 28.09.2025

 

Wahlergebnisse der Kommunalwahlen in der Stadt Löhne

Die lokalen Ergebnisse der letzten Kommunalwahlen finden Sie in den Rubriken
"Onlinedienstleistungen" und "Weiterführende Informationen".

32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

Wahlberechtigung

Grundsätzlich wahlberechtigt ist, wer am Wahltag ...

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Löhne geführt wird

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen