Suche
Bundestagswahl in Löhne
Kurzbeschreibung
Informationen zur Bundestagswahl für im Stadtgebiet Löhne Wahlberechtigte
Beschreibung
Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl 2025
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
Wahlergebnisse der Bundestagswahlen in der Stadt Löhne
Repräsentative Wahlstatistik
siehe Rubrik "Hinweise und Besonderheiten"
32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen
Wahlberechtigung
Grundsätzlich wahlberechtigt ist, wer am Wahltag ...
- ... mindestens 18 Jahre alt ist
- ... seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält
- ... nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- ... im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt wird
Repräsentative Wahlstatistik
Wer Briefwahl zur Bundestagswahl beantragt hat oder noch beantragen wird, erhält aufgrund seines bzw. ihres Antrages einen Wahlschein, einen Stimmzettelumschlag und einen Stimmzettel für die Bundestagswahl übersandt.
Um nach Alter und Geschlecht das tatsächliche Wählerverhalten zu ermitteln, gibt es die repräsentative Wahlstatistik. Hiervon sind zur Bundestagswahl 2025 einige Löhner Briefwähler und Briefwählerinnen betroffen.
Die Briefwahlbezirke 930.9 und 931.9 wurden vom Landesbetrieb Information und Technik NRW zu statistischen Briefwahlbezirken erklärt. Dies entspricht den Wahlbezirken
- 12.0 – Museum der Stadt Löhne,
- 13.0 ,
- 14.0 – Grundschule Löhne-Bahnhof und
- 15.0 – Jobcenter Herford.
Hier erhalten die Briefwähler und Briefwählerinnen einen Stimmzettel, der mit einem Buchstaben (A-M) gekennzeichnet ist. Diese Buchstaben stellen ein Merkmal für den Geburtsjahrgang und das Geschlecht der wählenden Person dar. Aber keine Sorge: ein Rückschluss auf den einzelnen Wähler ist dadurch nicht möglich. Das Wahlgeheimnis bleibt in jedem Fall gewahrt. Auch werden die Ergebnisse für die statistische Auszählung nicht für den einzelnen Wahlbezirk veröffentlicht.
In den Urnenwahlbezirken gibt es keine statistischen Wahlbezirke.
Informationen zu der Durchführung der repräsentativen Statistik entnehmen Sie bitte den Hinweisen der Bundeswahlleiterin (siehe Rubrik Downloads). Auch die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zu den wahlstatistische Auszählungen finden Sie in der Rubrik "Downloads".
Onlinedienstleistung
Downloads
- Wahlen (Durchführung) - Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO
- Wahlen, Benennung als Wahlorgan - Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO
- Briefwahlunterlagen (Online-Antrag) - Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO
- Hinweis der Bundeswahlleiterin zur repräsentativen Statistik
- Bekanntmachung wahlstatistische Auszählungen
Zuständige Einrichtungen
- 32.1 Wahlamt
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-205 - Fax:
05732 100-9602 - E-Mail:
wahlamt@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Claudia Schröder
Sachgebietsleitung Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen; stellvertr. Amtsleitung Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice, Feuerwehr- Telefon:
- 05732 100-339
- E-Mail:
- c.schroeder@loehne.de
-
Herr Jens Bollhöfer
Sachbearbeitung Ordnungsangelegenheiten- Telefon:
- 05732 100-278
- E-Mail:
- j.bollhoefer@loehne.de
Weiterführende Informationen
- Bundeswahlgesetz (BWahlG)
- Bundeswahlordnung (BWO)
- Informationen der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2025
- Wahlergebnisse Bundestagswahl 2021 (Stadt Löhne)
- Wahlergebnisse Bundestagswahl 2021 (Kreis Herford)
- Wahlergebnisse Bundestagswahl 2017 (Stadt Löhne)
- Wahlergebnisse Bundestagswahl 2017 (Kreis Herford)