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Bundestagswahl in Löhne

Online-Service

Kurzbeschreibung

Informationen zur Bundestagswahl für im Stadtgebiet Löhne Wahlberechtigte

Beschreibung

Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl 2025

Die vorgezogene Bundestagswahl hat am 23. Februar 2025 stattgefunden. 

Der Bundespräsident hatte am 27.12.2024 nach der verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers über die Auflösung des Bundestages entschieden und den Wahltermin bestätigt.

 

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl:
 
 

Wahlergebnisse der Bundestagswahlen in der Stadt Löhne

Die lokalen Ergebnisse der letzten Bundestagswahlen finden Sie in den Rubriken
"Onlinedienstleistung" und "Weiterführende Informationen".

 

Repräsentative Wahlstatistik

siehe Rubrik "Hinweise und Besonderheiten"

32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

Wahlberechtigung

Grundsätzlich wahlberechtigt ist, wer am Wahltag ...

  • ... mindestens 18 Jahre alt ist
  • ... seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält
  • ... nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • ... im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt wird

Repräsentative Wahlstatistik

Wer Briefwahl zur Bundestagswahl beantragt hat oder noch beantragen wird, erhält aufgrund seines bzw. ihres Antrages einen Wahlschein, einen Stimmzettelumschlag und einen Stimmzettel für die Bundestagswahl übersandt.

Um nach Alter und Geschlecht das tatsächliche Wählerverhalten zu ermitteln, gibt es die repräsentative Wahlstatistik. Hiervon sind zur Bundestagswahl 2025 einige Löhner Briefwähler und Briefwählerinnen betroffen.


Die Briefwahlbezirke 930.9 und 931.9 wurden vom Landesbetrieb Information und Technik NRW zu statistischen Briefwahlbezirken erklärt. Dies entspricht den Wahlbezirken

  • 12.0 – Museum der Stadt Löhne,
  • 13.0 ,
  • 14.0 – Grundschule Löhne-Bahnhof und
  • 15.0 – Jobcenter Herford.

Hier erhalten die Briefwähler und Briefwählerinnen einen Stimmzettel, der mit einem Buchstaben (A-M) gekennzeichnet ist. Diese Buchstaben stellen ein Merkmal für den Geburtsjahrgang und das Geschlecht der wählenden Person dar. Aber keine Sorge: ein Rückschluss auf den einzelnen Wähler ist dadurch nicht möglich. Das Wahlgeheimnis bleibt in jedem Fall gewahrt. Auch werden die Ergebnisse für die statistische Auszählung nicht für den einzelnen Wahlbezirk veröffentlicht.

In den Urnenwahlbezirken gibt es keine statistischen Wahlbezirke.

Informationen zu der Durchführung der repräsentativen Statistik entnehmen Sie bitte den Hinweisen der Bundeswahlleiterin (siehe Rubrik Downloads). Auch die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zu den wahlstatistische Auszählungen finden Sie in der Rubrik "Downloads".

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen