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Landtagstagswahl in Löhne
Kurzbeschreibung
Informationen zur Landtagswahl für im Stadtgebiet Löhne Wahlberechtigte
Beschreibung
Aktuelle Informationen zur Landtagswahl 2027
Allgemeine Informationen zu Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen
Wahlergebnisse der Landtagswahlen in der Stadt Löhne
32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen
Wahlberechtigung
Grundsätzlich wahlberechtigt ist, wer am Wahltag...
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt wird
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Zuständige Einrichtungen
- 32.1 Wahlamt
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- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-205 - Fax:
05732 100-9602 - E-Mail:
wahlamt@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Claudia Schröder
Sachgebietsleitung Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen; stellvertr. Amtsleitung Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice, Feuerwehr- Telefon:
- 05732 100-339
- E-Mail:
- c.schroeder@loehne.de
-
Herr Jens Bollhöfer
Sachbearbeitung Ordnungsangelegenheiten- Telefon:
- 05732 100-278
- E-Mail:
- j.bollhoefer@loehne.de