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Abfallgefäße; verschwundene oder defekte Behälter melden

Online-Service Beratung

Kurzbeschreibung

Trotz aller Sorgfalt der beauftragten Entsorgungsunternehmen lässt es sich nicht vermeiden, dass gelegentlich ein Abfallbehälter bei der Leerung beschädigt wird oder in das Müllfahrzeug fällt. Denn immerhin sind über 50.000 Abfallbehälter im Stadtgebiet Löhne verteilt, die alle zwei bis vier Wochen zur Leerung bereitgestellt werden.

Und auch durch falsche Befüllung kann ein Abfallbehälter beschädigt werden, z.B. wenn der Inhalt zu schwer ist oder wenn Asche in den Restmüllbehälter gefüllt wird, die noch nicht komplett abgekühlt ist. 

Beschreibung

Sollte also einer Ihrer Abfallbehälter defekt oder verschwunden sein, so können Sie diesen Mangel hier mitteilen.

Der Sachverhalt wird dann schnellstmöglich mit dem Entsorgungsunternehmen geklärt und die Lieferung eines Ersatzbehälters beauftragt.

Ihre Meldung nehmen wir formlos entgegen, Sie können hierfür auch unseren Formular-Assistenten verwenden, der alle benötigten Informationen abfragt; siehe Rubrik "Onlinedienstleistung". 

Falls Sie stattdessen Ihren Behälterbestand ändern oder Ihre Grundgebühr klären möchten, finden Sie hier einen geeigneten Formular-Assistenten: Abfallentsorgung und -gebühren - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)

Weitere Informationen zu Gebühren erhalten Sie auf der Seite "Steuern und Gebühren"; siehe Rubrik "weiterführende Informationen".

  • Abfallentsorgungssatzung der Stadt Löhne
  • Abfallgebührensatzung der Stadt Löhne

20 Finanzen

Abfallberatung

Bei Fragen rund um das Thema Abfall und Entsorgung können Sie die Hilfe der Abfallberatung in Anspruch nehmen. Die Abfallberatung steht Ihnen für Ihre Fragen zur Abfalltrennung, zu gewöhnlichen und ungewöhnlichen Abfällen und deren geeigneten Entsorgung, zu Terminen und bei Problemen bei der Entsorgung gerne zur Verfügung.

Auf Anfrage können Vorträge, Unterrichtsbesuche und Exkursionen organisiert werden.

Die Entgegennahme und Bearbeitung des Antrags auf Lieferung eines Ersatzgefäßes ist für Sie kostenfrei.

Sollte sich herausstellen, dass der Schaden durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist (z.B. ein Brand der Behälter durch glühende Asche), so kann das Entsorgungsunternehmen die Ersatzbeschaffungskosten in Rechnung stellen.