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Tiertransport; Gesundheitsbescheinigung beantragen (extern)

externer Service

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Nutztiere oder Pferde ins Ausland transportieren möchten, benötigen Sie für die Tiere eine Gesundheitsbescheinigung. Diese enthält Informationen über die Herkunft und den Ort, an den die Tiere transportiert werden sollen. Außerdem bestätigt die Amtstierärztin oder der Amtstierarzt mit der Gesundheitsbescheinigung, dass die Tiere gesund sind. 

Beschreibung

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

Tiertransport; Gesundheitsbescheinigung beantragen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Bei Tiertransporten ins Ausland ist für jedes Tier ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Das Gesundheitszeugnis dient dem Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen im Tierverkehr über die Landesgrenzen hinweg.

Die Amtstierärztin oder der Amtstierarzt untersucht die Tiere dort, wo sie bisher gelebt haben. Dabei wird auch überprüft, ob Sie die tierschutzrechtlichen Bestimmungen für den Transport einhalten.

Für die meisten Nutztierarten und für Pferde gelten bei Transporten innerhalb der Europäischen Union Standardbedingungen. Bei geplanten Transporten in Länder außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittländer), informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die in diesem Land geltenden Bestimmungen für die Einfuhr. Informationen hierzu erhalten Sie über die Botschaften und Konsulate der verschiedenen Länder.

Kreis Herford

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