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Tiertransport; Anzeige gewerbsmäßiger Viehhandelsunternehmen, Viehtransportunternehmen, Sammelstellen (extern)
Kurzbeschreibung
Wenn Sie die Zulassung als Viehhandelsunternehmen benötigen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Im Falle des Betreibens einer Sammelstelle, ist der Ort der Sammelstelle mit anzugeben.
Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Kreis Herford
- Tiertransport; Befähigungsnachweis für lange Beförderung von Tieren beantragen (extern)
- Tiertransport; Gesundheitsbescheinigung beantragen (extern)
- Tiertransport; Zulassung als Sammelstelle beantragen (extern)
- Tiertransport; Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren beantragen (extern)
- Tiertransport; Zulassung als Transportunternehmen beantragen (extern)
- Tiertransport; Zulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen (extern)
- Tiertransport; Zulassung für Schlachtgeflügel-Transporte beantragen (extern)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Veterinärwesen (Abteilung)
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- Amtshausstraße 6
- 32051 Herford
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