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Tiertransport; Zulassung als Transportunternehmen beantragen (extern)

externer Service

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine Zulassung als Transportunternehmen benötigen, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen.

Beschreibung

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

Tiertransport; Zulassung als Transportunternehmer:in & Transportunternehmen beantragen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Für die Durchführung von Tiertransporten gelten unter anderem die Vorgaben der Verordnung (EG) Nummer 1/2005 (EU-Tierschutztransportverordnung) über den Schutz von Tieren beim Transport und der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung – ViehVerkV). Nach EU-Tierschutztransportverordnung müssen Betriebe, die Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern transportieren, über eine Zulassung als Transportunternehmen verfügen. Darüber hinaus müssen Betreuer und Fahrer, die in diesen Betrieben mit dem Transport von Nutztieren inklusive, Geflügel und Pferden, beschäftigt sind, im Besitz eines von der Behörde ausgestellten Befähigungsnachweises sein. Diese Erfordernisse gelten auch für den Transport von Tieren im Rahmen einer landwirtschaftlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit (“Nebenerwerbslandwirte”).

Gemäß § 13 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung bedarf ein Betrieb, der darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion zu transportieren oder Dritten für gewerbsmäßige Transporte dieser Tiere Transportmittel zur Verfügung zu stellen (Transportunternehmen), der Zulassung durch die zuständige Behörde.

 

Kreis Herford