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Sprengstoffe; Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Erwerb des Fachkundenachweises beantragen (extern)
Kurzbeschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Umgang und Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung.
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Kreis Herford
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)
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- Wittekindstraße 7
- 32051 Herford
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