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Sprengstoffe; Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Erwerb des Fachkundenachweises beantragen (extern)

externer Service

Kurzbeschreibung

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Umgang und Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung.

Zuständige Einrichtungen