BIS: Suche und Detail

Sprengstoffe; Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Erwerb des Fachkundenachweises beantragen (extern)

externer Service

Kurzbeschreibung

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Umgang und Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung.

Beschreibung

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

Sprengstoffe; Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Erwerb des Fachkundenachweises beantragen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)

Kreis Herford

Zuständige Einrichtungen