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Sprengstoffe; Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 27 SprengG beantragen (extern)

externer Service

Kurzbeschreibung

Für bestimmte Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich benötigen Sie spezielle Erlaubnisse. Das umfasst den Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.

Beschreibung

Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

Sprengstoffe; Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 27 SprengG beantragen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)

Kreis Herford

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