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Schülerbeförderung / Schülerfahrkosten

Kurzbeschreibung

Schülerbeförderung in Löhne

Beschreibung

Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten besteht, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler

  • der Primarstufe mindestens 2,0 km,
  • der Sekundarstufe I mindestens 3,5 km und
  • der Sekundarstufe II mindestens 5,0 km

beträgt.


Maßgeblich hierfür ist der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule.

Nächstgelegene Schule im Sinne des § 9 Abs. 3 SchfkVO ist die Schule, in deren Einzugsbereich die Schülerin oder der Schüler wohnt.

Der Antrag auf Ausstellung einer Busfahrkarte ist in den Schulsekretariaten erhältlich.

Seit 2021 beteiligt sich die Stadt Löhne am Pilotprojekt "SchülerTicket Westfalen". Damit sind alle Schüler und Schülerinnen der Löhner Schulen ab Klasse 5 klimafreundlich mit Bus und Bahn in ganz Westfalen-Lippe unterwegs.

40 Schulen und Sport

Weder bei den Chilltickets (Primarstufe) noch beim Schülerticket Westfalen (Sekundarstufen) ist von den Eltern ein Eigenanteil zu leisten; diese Dienstleistung ist für Sie kostenfrei.