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Lernmittelbefreiung

Kurzbeschreibung

Befreiung vom Eigenanteil für Lernmittel

Beschreibung

Gemäß § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Schulbücher zur Verfügung gestellt. Die Erziehungsberechtigten haben 1/3 des Gesamtbetrages als Eigenanteil zu tragen.

Von der Zahlung des Eigenanteils sind in Löhne folgende Personenkreise befreit:

  • Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld/SGB II/SGB XII
  • Bezieher und Bezieherinnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bezieher und Bezieherinnen von Leistungen nach § 6a Bundeskindergeldgesetz ("Kinderzuschlag")
  • Bezieher und Bezieherinnen von Wohngeld
  • Inhaber und Inhaberinnen eines Wittekindpasses

Durch das Schulverwaltungsamt wird den berechtigten Erziehungsberechtigten eine Bestätigung ausgestellt, mit der die entsprechenden Schulbücher erworben werden können. Voraussetzung für die Ausstellung dieser Bestätigung ist die Vorlage eines gültigen Bescheides über den Bezug einer der o.g. Leistungen.

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