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Lernmittelbefreiung
Kurzbeschreibung
Befreiung vom Eigenanteil für Lernmittel
Beschreibung
Gemäß § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Schulbücher zur Verfügung gestellt. Die Erziehungsberechtigten haben 1/3 des Gesamtbetrages als Eigenanteil zu tragen.
Von der Zahlung des Eigenanteils sind in Löhne folgende Personenkreise befreit:
- Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld/SGB II/SGB XII
- Bezieher und Bezieherinnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezieher und Bezieherinnen von Leistungen nach § 6a Bundeskindergeldgesetz ("Kinderzuschlag")
- Bezieher und Bezieherinnen von Wohngeld
- Inhaber und Inhaberinnen eines Wittekindpasses
Durch das Schulverwaltungsamt wird den berechtigten Erziehungsberechtigten eine Bestätigung ausgestellt, mit der die entsprechenden Schulbücher erworben werden können. Voraussetzung für die Ausstellung dieser Bestätigung ist die Vorlage eines gültigen Bescheides über den Bezug einer der o.g. Leistungen.
40 Schulen und Sport
- Wittekindpass
- Schulbedarf: persönliche Ausstattung finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Schülerbeförderung finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Ausflüge und Klassenfahrten finanzieren (Bildung und Teilhabe)
- Nachhilfe als Lernförderung finanzieren (Bildung und Teilhabe)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 40.1 Schulen und Sport
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- Alte Bünder Straße 6
- 32584 Löhne
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- Fax:
05732 100-9620
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Ruth Köster
Sachbearbeitung Schulverwaltung- Telefon:
- 05732 100-618
- E-Mail:
- r.koester@loehne.de
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Herr Lennart Lücking
Sachbearbeitung Schule und Sport- Telefon:
- 05732 100-617
- E-Mail:
- l.luecking@loehne.de
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Frau Elke Schlüter
Sachbearbeitung Schulverwaltung- Telefon:
- 05732 100-618
- E-Mail:
- e.schlueter@loehne.de