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Eheregister: Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften

Online-Terminvergabe

Beschreibung

Zuständig für die Führung des Eheregisters ist das Standesamt des Heiratsortes.

Sofern Sie im Ausland als Deutsche geheiratet haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes Ihre Eheschließung/Lebenspartnerschaft nachbeurkunden lassen und bei Bedarf einen Ehenamen bestimmen.

  • Personenstandsgesetz mit Verordnung und Verwaltungsvorschriften
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) 

32 Standesamt

Gemäß der Tarifstelle 2.2.2 (Personenstandswesen) der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von

  • 40,00 Euro für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
  • 66,00 Euro für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
  • 40,00 Euro für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt
  • 21,00 Euro für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften
  • 9,00 Euro für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung
  • 30,00 Euro für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen
  • 30,00 Euro für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
  • 40,00 Euro für die Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt nach den §§ 34 bis 36 des Personenstandsgesetzes (PStG)
  • 21,00 Euro für die Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls nach § 36 PStG
  • 21,00 Euro für die Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung
  • 6,00 Euro für die Auskunft aus dem oder Einsicht in ein Personenstandsregister
  • 8,00 Euro für die Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte