BIS: Suche und Detail

Sonderbauten wiederkehrende Prüfung

Beschreibung

Was sind Sonderbauten?

Sonderbauten wie beispielsweise Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Großgaragen, Schulen sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen werden in regelmäßigen Abständen von der Bauufsichtsbehörde überprüft.

Wie wird geprüft?

In einer wiederkehrenden Prüfung wird beurteilt, ob das Gebäude noch nach den Vorgaben der Baugenehmigung genutzt wird und mit dem genehmigten Brandschutzkonzept übereinstimmt. So werden zum Beispiel die Kennzeichnung von Rettungswegen sowie das ordnungsgemäße Instandhalten und Prüfen der technischen Anlagen kontrolliert. Im Einzelfall kann dies dazu führen, dass weitere bauliche Maßnahmen erforderlich werden.

 

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Sonderbauverordnung (SBauVO)
  • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW)
  • Spezielle Regelungen (Schulbaurichtlinie und Richtlinien für Pflege- und Betreuungseinrichtungen)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

Eine wiederkehrende Prüfung findet auf Veranlassung der Bauaufsichtsbehörde statt. Zum reibungslosen Ablauf ist es hilfreich, alle Genehmigungen und Bescheinigungen von Überprüfungen der technischen Anlagen bereit zu halten.

63 Bauaufsicht

Die Kosten für die Durchführung einer wiederkehrenden Prüfung werden nach Zeitaufwand (derzeit 95,00 Euro je angefangene Stunde) berechnet und festgesetzt. Die Mindestgebühr beträgt den zweifachen Stundensatz. Nachprüfungen sind erneut gebührenpflichtig.

Es können zusätzlich Kosten für Sachverständigenprüfungen anfallen.