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Wohnungsförderung für Wohneigentum beantragen

Beratung

Kurzbeschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt zinsgünstige Darlehen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Der Kreis Herford ist zuständige Bewilligungsbehörde und prüft die Voraussetzungen für die Förderung.

Beschreibung

Im Kreis Herford wird zur Zeit der Erwerb und der Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert.

Zielgruppen:

  • Familien / Alleinerziehende mit Kind
  • Menschen mit Behinderung (GdB 50 %)
  • Einkommensgrenzen nach Anzahl der Personen im Haushalt

Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern - maximales steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen ca. 65.000 Euro

  • Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in NRW 2022
  • Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB)

Antragsformulare finden Sie Formular-Pool der NRW.BANK.

50 Soziales

ALLES WICHTIGE ZUR FÖRDERUNG

Förderung
Grundpauschale  
Vlotho 84.000 €
Bünde, Hiddenhausen, Löhne, Rödinghausen
und Kirchlengern
97.000 €
Herford, Enger und Spenge 125.000 €
Barrierefreie Ausstattung 10.000 €
Kinderbonus pro Kind 20.000 €
Bonus für schwerbehinderte Person
(wenn nicht schon beim Kinderbonus berücksichtigt)
20.000 €
Zusatzdarlehen für Bauvorhaben mit
BEG Effizienzhaus 40 Standard
25.000 €
Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz max. 15.000 €

Konditionen
Tilgungsnachlass 10 %
Tilgungsnachlass bei Zusatzdarlehen
(BEG Effizienzhaus 40 Standard / Bauen mit Holz)
50 %
Zinsen p.a. (25 Jahre fest) 0,5 %
Tilgung bei Neubau p.a. 1,0 %
Tilgung bei Altbau p.a. 2,0 %
Verwaltungskostenbeitrag p.a. 0,5 %
Eigenleistung 15,0 %
Gebühren Kreis Herford 500,00 €

Tragbarkeit Mindestrückbehalt pro Monat
Alleinstehende 860 €
Zweipersonenhaushalt 1.105 €
zuzüglich je weitere Person/Kind
(Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern = (1.665 €)

280 €

Eigenleistung: Die Reduzierung des Eigenkapitals durch anteilige Anrechnung des Förderdarlehens und Selbsthilfe ist möglich.