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Wohnungsförderung für Mietwohnungsbau beantragen

Beratung

Kurzbeschreibung

Wohnungsunternehmen und Privatinvestierende können zinsgünstige Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) im Rahmen der öffentlichen Mietwohnungsbau-förderung für den Bau von Mietwohnungen und auch Mieteinfamilienhäusern erhalten.

Gefördert werden hierbei sowohl Neubauten als auch Nutzungsänderungen und Erweiterungen im Gebäudebestand. Auch ein Mix mit frei finanzierten Wohnungen kann unter bestimmten Umständen möglich sein. Im Neubau gelten die üblichen aktuellen baulichen Qualitätsstandards, auch das Prinzip der Nachhaltigkeit sowie die Vorschriften zur Barrierefreiheit.

Beschreibung

Die Förderung verfolgt das Ziel, preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen für:

  • Haushalte mit geringem Einkommen und Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS),
  • für ältere Menschen und
  • für Menschen mit Behinderung.

Angestrebt wird dabei eine erhöhte Wohnqualität und ein einheitlicher Wohnungsstandard, der den Wohnbedürfnissen in den unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht wird.

Zudem werden auch Gruppenwohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung gefördert, in denen mehrere Personen selbstbestimmt zur Miete wohnen und ihre Pflege oder Betreuung mithilfe ambulanter Dienste organisieren können.

Neben einem Neubau kann bei der Wohnraumförderung auch die Modernisierung von Wohnraum in Bestandsgebäuden gefördert werden. Der Kreis Herford unterstützt diese Förderung des Landes NRW zusätzlich mit einem eigenen kommunalen Förderprogramm. Aus diesem Wohnraumförderprogramm heraus kann auf Antrag ein Mietzuschuss für den Investor gewährt werden. Die Auszahlung dieses Mietzuschusses durch den Kreis Herford erfolgt dann nach Abschluss und Anzeige der Bezugsfertigkeit des Förderobjektes.

Haben Sie Interesse an einer Förderung für ein Mietobjekt? Bitte klären Sie im Vorfeld bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde den dortigen aktuellen Bedarf und erkundigen Sie sich gegebenenfalls auch, ob das Objekt nachhaltig an den betroffenen Personenkreis vermietet werden kann.

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
  • Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)

Antragsformulare finden Sie Formular-Pool der NRW.BANK.

50 Soziales

ALLES WICHTIGE ZUR FÖRDERUNG

Grunddarlehen Einkommensgruppe A
(BEG Effizienzhaus 55 Standard, ab dem 01.07.2022)
Neubau-/ Bestandsmaßnahmen
2.620 €/m²

Zusatzdarlehen
BEG Effizienzhaus 40 Standard
(pro m² förderfähiger Wohnfläche)
250 €/m²
Standortaufbereitung
(75 % der förderfähigen Kosten)
max. 20.000 €/WE
Klimaanpassung | Wohnumfeld
(75 % der förderfähigen Kosten)
max. 10.000 €/WE
Bauen mit Holz
(1,10 €/kg Holz, nach PEFC oder FSC)
max. 15.000 €/WE
Städtebauliche/Gebäudebedingte Mehrkosten
(Nutzungsänderung in besonderem Gebäudebestand)
max. 600 €/m²
Mieteinfamilienhäuser
(familienfreundliche Bauform mit Garten)
10.000 €/Haus
Weitere Zusatzdarlehen

Rollstuhlgerechter Wohnraum, unter anderem mit
geförderten Schwerbehindertenmaßnahmen


Tilgungsnachlässe (TiNa)
Grunddarlehen 25-jährige Miet- und Belegungsbindung 20 %
Grunddarlehen
30-jährige Miet- und Belegungsbindung
25 %
Zusatzdarlehen 50 %
Bewilligungsmiete 5,90 €/m² (ggf. 6,00 €/m²
bei BEG Effizienzhaus 40 möglich)

Konditionen (für das Darlehen des Landes NRW)
Zinsen für die ersten 15 Jahre 0,0 %
Zinsen für die weiteren 10 bzw. 15 Jahre 0,5 %
Verwaltungskostenbeitrag (laufend jährlich) 0,5 %
Gebühren Kreis Herford (einmalig) 0,4 %
Tilgung 1,0 % oder 2,0 %
Sondertilgungen/5 tilgungsfreie Jahre möglich
Eigenleistung (auf Antrag TiNa anteilig anrechenbar) 20 %
Miet- und Belegungsbindung 25 oder 30 Jahre
KfW und andere Förderungen  gegebenenfalls kombinierbar