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Pflegekinderdienst / Pflegeeltern

Beratung

Kurzbeschreibung

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist die Aufgabe des Jugendamtes, Kinder und Jugendliche zu schützen. Das Jugendamt geht Hinweisen nach, wenn  ein Kind gefährdet sein könnte. Es besucht die betroffene Familie, prüft die Lebenssituation des Kindes und erarbeitet bei Bedarf – wenn möglich gemeinsam mit den Eltern – Lösungen.

Beschreibung

Einige Kinder werden in Pflegefamilien untergebracht. Was sind das für Kinder und welche Formen von Pflege gibt es?

Vollzeitpflege ist neben Heimerziehung sowie anderen betreuten Wohnformen eine Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche. Wenn es nicht möglich ist, durch Beratung (Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, etc.) oder andere geeignete Maßnahmen die Familie zu unterstützen, so dass ein Verbleiben der Kinder möglich ist, kann die Unterbringung in einer Pflegefamilie eine gute Lösung sein.

Der Pflegekinderdienst sucht daher Familien, die bereit sind, Kinder für einen befristeten Zeitraum oder auch dauerhaft aufzunehmen.

Zu unseren Aufgaben gehört die Feststellung der Eignung einer Pflegefamilie oder Pflegeperson. Diese erfolgt im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens, das dazu dient, die Familie kennen zu lernen.

  • § 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe
  • § 10a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Beratung
  • §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Hilfe zur Erziehung
  • § 33 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Vollzeitpflege

51 Soziale Dienste

Die Beratungsleistungen sind für Sie kostenfrei.