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Kinderbetreuung in Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS)

Kurzbeschreibung

Ein bedarfsgerechtes und verlässliches Angebot der Kinderbetreuung ist Anliegen und Aufgabe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Löhne; dies umfasst auch die Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) und die Randstundenbetreuung. 

In den Offenen Ganztagsgrundschulen besuchen Schülerinnen und Schüler aus allen Jahrgängen das Ganztagsangebot. Von 07:30 - 11:30 Uhr unterrichten und betreuen Lehrkräfte der Schule die Kinder. Von 11:30 - 16:00 Uhr (erweiterte Öffnungszeit bis 16:30 Uhr) werden sie von pädagogischen Fachkräften des Ganztags betreut und in verschiedenen Aktivitäten angeleitet.

An den Grundschulstandorten Obernbeck, Löhne-Ort und Ostscheid – sowie ab dem 01.08.2024 auch in Halstern und Mennighüffen-West – bietet die Stadt Löhne zusätzlich die "Randstundenbetreuung" bis 13:30 Uhr (erweiterte Öffnungszeit bis 14:00 Uhr) an. An den Grundschulstandorten Löhne-Ort und Halstern findet zusätzlich eine "Frühbetreuung" ab 07:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn statt.

Beschreibung

Die Anmeldung zur Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule und der Randstundenbetreuung muss von den Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten (im Rahmen der Schulanmeldung) schriftlich und separat in der Ganztags- bzw. Betreuungseinrichtung erfolgen. Sie ist verbindlich für die Dauer eines Schuljahres. Zwischen den Erziehungsberechtigten und der Stadt Löhne wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. 

Bei freien Kapazitäten ist eine Aufnahme auch unterjährig möglich.

Die Anmeldung für die Offene Ganztagsschule sowie für die Randstundenbetreuung ist freiwillig. Es werden nur Kinder aufgenommen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Über die Aufnahme in den Offenen Ganztag entscheiden die pädagogischen Mitarbeiter der Einrichtung anhand festgelegter Aufnahmekriterien.

Die Beschulung an der Grundschule des jeweiligen OGS-Standortes ist Voraussetzung für die Aufnahme in die OGS.

Für die Teilnahme am außerunterrichtlichen Angebot sowie am gemeinschaftlichen Mittagessen in der OGS werden monatliche Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages für die Betreuung ist einkommensabhängig.

Weitere Informationen u.a. zur Höhe der Elternbeiträge sind den entsprechenden Beitragssatzungen zu entnehmen; siehe Rubrik "Downloads".

Fragen zur Offenen Ganztagsschule und zur Randstundenbetreuung beantworten Ihnen gerne die genannten Ansprechpartnerinnen im Rathaus.

  • Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.10.2010

51 Kindertagesbetreuungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen