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Kindertagesbetreuung / Kindertageseinrichtungen

Online-Service

Kurzbeschreibung

Ein bedarfsgerechtes Angebot der Kinderbetreuung sowie die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesstätten sind Anliegen und Aufgabe des Jugendamtes Löhne. Die Kindertageseinrichtungen werden in freier Trägerschaft, von Kirchengemeinden sowie Elterninitiativen verwaltet und betrieben.

19 Tageseinrichtungen für Kinder, darunter ein Waldkindergarten, bieten Betreuungsangebote sowohl für Drei- bis Sechsjährige als auch für Unter-Dreijährige.

Beschreibung

Die tragenden Säulen der Kindertagesbetreuung in Löhne sind die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von freien Trägern, Kirchengemeinden und Elterninitiativen. Neben der Betreuung von Kindern gibt es einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag.

In Löhne stellen zahlreiche Träger vielfältige und gut qualifizierte Angebote bereit, um Kinder in der Entwicklung ihrer individuellen Potentiale zu fördern und Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen.

Für die gesamte Planung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung ist das Jugendamt zuständig. Diese Aufgabe wird im Rahmen eines kontinuierlichen Austauschs mit den Beteiligten aus Politik, Verwaltung sowie den Trägern und Einrichtungen wahrgenommen mit dem Ziel, einer bedarfsgerechten, flexiblen Kindertagesbetreuung.

Weitere Informationen u.a. zur Höhe der Elternbeiträge sind der Elternbeitragssatzung der Stadt Löhne zu entnehmen; siehe Rubrik "Downloads".

Eine Übersicht des kompletten Kinderbetreuungsangebotes in der Stadt Löhne finden Sie hier.

Die Standorte der Kindertagesstätten finden Sie hier: GEOViewer Kreis Herford (kreis-herford.de)

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Zukünftig erhalten Sie auf dem Eltern-Portal "mykitaVM - Vormerkung zur Kinderbetreuung" umfassende Informationen über alle Kindertageseinrichtungen mit Angeboten, Betreuungszeiten und Ansprechpartnern. Diese Informationen stehen Ihnen ohne Registrierung zur Verfügung.

Wenn Sie dort eine Einrichtung gefunden haben, deren Lage und Angebote Ihren Wünschen entspricht, können Sie sich registrieren, Ihre bzw. die Daten Ihres Kinden eingeben und online eine Vormerkung für einen Kindergartenplatz in dieser Einrichtung abgeben.

Bitte beachten Sie jedoch, dass damit keine automatische Aufnahme auf die Warteliste der Einrichtung erfolgt. Dazu ist es in jedem Fall notwendig, einen Termin mit der Einrichtungsleitung zu vereinbaren. Wenden Sie sich dafür direkt an die Leitungen, die erforderlichen Kontaktdaten finden Sie alle hier.

Fragen zum Status Ihrer Anmeldung oder dem Ablauf der Platzvergabe können Ihnen ausschließlich Ihre Wunsch-Kita oder Ihr Jugendamt beantworten!

  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
  • Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz NRW)

51 Kindertagesbetreuungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen