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Fahrerlaubnis: Verlängerung

Online-Terminvergabe

Kurzbeschreibung

Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer

Zuständig für das Verlängern der Fahrerlaubnis ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern, allerdings werden Anträge auch im Löhner Bürgerbüro entgegengenommen und weitergeleitet.

Wichtiger Hinweis: Für Führerscheinangelegenheiten kann der Fotoautomat im Rathaus nicht genutzt werden!

Beschreibung

Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?

Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern.

Klasse: C/CE

Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.

Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 8 Wochen.

Klasse: D/DE

Wie bei der Klasse C/CE sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um weitere 5 Jahre verlängert werden. Bei Verlängerung der D-Klasse unter dem 50. Lebensjahr wird ohne Leistungstest die Fahrerlaubnis für 5 Jahre höchstens bis zum 50. Geburtstag verlängert. Danach wird zwingend ein Leistungstest verlangt.

Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zählt nicht ab dem Antragsdatum, sondern ab Ablaufdatum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Sie kann höchstens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden.

  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • § 23 und § 24 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart „O“ (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
  • ab dem 50. Lebensjahr bei Antragstellung der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)

32 Bürgerbüro

Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.

  • Für Fahrerlaubnis-Anträge im Löhner Bürgerbüro muss der Hauptwohnsitz in Löhne sein
  • Sie müssen Inhaber bzw. Inhaberin einer befristeten Fahrerlaubnis sein  

Klasse: C/CE

Für die Verlängerung wird eine Verwaltungsgebühr von 43,90 Euro erhoben.

Klasse: D/DE

Wie bei der Klasse C/CE fällt eine Verwaltungsgebühr von 43,90 Euro, allerdings zuzüglich 13,00 € für ein Führungszeugnis, an. Ist der Antragsteller bei Verlängerung der D-Klasse noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu.

 

Eine Übersicht sämtlicher Fahrerlaubnis-Gebühren finden Sie in der Rubrik Downloads.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.