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Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Beschreibung
Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.
Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (PKW) auf 17 Jahre abgesenkt werden. Auflage hierfür ist allerdings, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszulässigen“ Person geführt werden darf.
Um als Begleitperson zugelassen zu werden, müssen Sie:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
- die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn Sie nicht selbst Führerin oder Führer des PKW sind.
Zusätzlich dürfen Sie
- zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Wichtiger Hinweis: Für Führerscheinangelegenheiten kann der Fotoautomat im Rathaus nicht genutzt werden!
- § 2 und § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 48a und § 48b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtestbescheinigung
- Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“
- Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
- Anlage 2 (Angaben der Begleitpersonen)
- Beide Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen
32 Bürgerbüro
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
Für Fahrerlaubnis-Anträge im Löhner Bürgerbüro muss der Hauptwohnsitz in Löhne sein.
Erteilung der Fahrerlaubnis: 44,70 EUR
Teilnahme am Modellprojekt: 7,70 EUR
pro Begleitperson: 10,00 EUR
Eine Übersicht sämtlicher Fahrerlaubnis-Gebühren finden Sie in der Rubrik Downloads.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 32.2 Bürgerbüro
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- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
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- Telefon:
05732 100-123 - Fax:
05732 100-9284 - E-Mail:
buergerservice@loehne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05732 100-123
- E-Mail:
- buergerservice@loehne.de