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Blindengeld - Leistungen für blinde und sehbehinderte Menschen

Beratung

Kurzbeschreibung

Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Der LWL zahlt diesen Ausgleich, wenn die Person in Westfalen-Lippe wohnt.

Beschreibung

  • Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten in NRW Blindengeld in Höhe von 473,00 Euro.
  • Volljährige blinde Menschen unter 60 Jahren erhalten in NRW ein Blindengeld in Höhe von monatlich 913,19 Euro,
  • Kinder und Jugendliche erhalten in NRW ein Blindengeld in Höhe von monatlich 457,38 Euro.
  • Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
  • Wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, erhalten diese Personen einen Differenzbetrag als ergänzende Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
    - Höhe der Beträge: Stand März 2026 -


Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 2 Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen „BL“ eingetragen.

Blindengeld und Blindenhilfe werden nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Antrag kann sowohl beim LWL als auch bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Personen ab 60 Jahre, die zusätzlich zum Blindengeld Blindenhilfe beziehen möchten, können sich wegen der Antragstellung und Fragen zur Einkommens- und Vermögensprüfung auch an das örtliche Sozialamt wenden. Zur Antragsstellung wird der Sozialhilfegrundantrag verwendet.

  • augenfachärztliche Bescheinigung 
  • Vollmachtserklärung (bei Antragstellung durch Vertrauensperson)
  • Kontoerklärung (falls die Leistung auf ein anderes Konto überwiesen werden soll)

50 Soziales

Für die Antragstellung bzw. ein Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist.