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Schwerbehinderung; Ermäßigung für den öffentlichen Personennahverkehr beantragen (extern)
Kurzbeschreibung
Blinde, gehörlose, hilflose, gehbehinderte oder außergewöhnlich gehbehinderte Menschen können kostenlos Bus und Bahn fahren.
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Wenn Sie kostenlos in Bus und Bahn fahren möchten, benötigen Sie ein Beiblatt zum Schwerbehinderten-Ausweis.
Dieses Beiblatt bekommen Sie kostenlos vom Kreis Herford.
Auf diesem Beiblatt bekommen Sie dann eine Wertmarke.
Kreis Herford
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Menschen mit Behinderung (Abteilung)
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- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
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